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Bürgschaft für Bauherren sinnvoller als Versicherungen

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Berlin (dapd). Um sich abzusichern, sollten Bauherrn vom Bauunternehmer eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen, die von seiner finanzierenden Bank ausgestellt wird. „Darauf haben sie zwar keinen Rechtsanspruch. Aber sie sollten auf eine schriftliche Vereinbarung und auf Gestellung der Sicherheit im Vertrag drängen“, empfiehlt Baufachanwältin Sabina Böhme von der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein.

Dazu müsse geregelt werden, in welcher Höhe und für welchen Zweck Sicherheit geleistet wird, wann ein Sicherheitsfall vorliegt und zu welchem Zeitpunkt unter welchen Bedingungen die Sicherheit wieder herauszugeben ist. Festgelegt werden sollte auch, dass der Bauunternehmer für die Kosten der Sicherheit aufkommt.

„Nur, wenn dem Bauherrn eine solche Fertigstellungsbürgschaft vorliegt, ist die vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Bauunternehmerleistung bis zur Abnahme der Bauleistung abgesichert“, erläutert die Expertin. Sie rät außerdem, vertraglich einen sogenannten Sicherheitseinbehalt zu vereinbaren, der nur durch eine Bankbürgschaft zugunsten des Bauherrn durch den Bauunternehmer abgelöst werden kann. „Mit einer solchen Absicherung kommt der Bauherr zu seinem Haus“, sagt Böhme.

Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherungen seien dagegen wenig hilfreich. Denn sie gäben dem Bauherrn nur im Fall der Insolvenz des Unternehmens die Möglichkeit, ihre Ansprüche direkt gegen den Versicherer durchzusetzen.

dapd.djn/kaf/mwo