Start Aktuelles Checkliste Wohnungskauf: Vor dem Kauf einer Wohnung wichtige Unterlagen anfordern

Checkliste Wohnungskauf: Vor dem Kauf einer Wohnung wichtige Unterlagen anfordern

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Bonn (dapd). Käufer von Wohneigentum sollten sich angesichts der derzeit hohen Nachfrage nicht unter Druck setzen lassen. Um unerwartete Folgekosten zu vermeiden, müssen das Objekt und alle Unterlagen sorgfältig geprüft werden. Darauf weist der Verbraucherschutzverein „Wohnen im Eigentum“ hin.

Nach dem Beurkundungsgesetz hat der Käufer das Recht, den Entwurf des notariellen Kaufvertrags zwei Wochen vor dem Notartermin zu prüfen. Diese Frist wird aber oft nicht eingehalten. Deshalb sollte der Käufer selbst darauf bestehen und diese Zeit für die Prüfung des Kaufobjekts einfordern.

Befindet sich die Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, ist die Einsicht in die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung unerlässlich. Denn das ist sozusagen die Verfassung der Eigentümergemeinschaft. Falls sie nicht dem Notarvertrag beigefügt ist, sollte man sie ausdrücklich vom Verkäufer verlangen.

Denn darin finden sich so grundlegende Informationen wie Kostenverteilungsschlüssel oder Verpflichtungen zur Sanierung des Gebäudes. In diesem Zusammenhang ist auch die Höhe der Instandhaltungsrückstellung interessant, die zur Finanzierung von Modernisierungen und Sanierungen gebildet wird.

Der Verein „Wohnen im Eigentum“ rät Käufern, sich auch die zurückliegenden Beschlüsse der Eigentümerversammlung ansehen. Denn daran sind die neuen Eigentümer gebunden, auch wenn sie vor dem Kauf gefasst wurden. Die Führung der Beschlusssammlung ist Aufgabe des Verwalters. Der Käufer hat dort zwar kein Einsichtsrecht. Er kann aber den Verkäufer bitten, ihm die Beschlüsse und andere wichtige Unterlagen zu beschaffen.

dapd.djn/T2013032701021/kaf/K2120/mwo