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Der Grundstückskauf – die Basis für Ihre Traumimmobilie

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Der Grundstückskauf – die Basis für Ihre Traumimmobilie

Sein Traumgrundstück zufällig beim Spaziergang zu finden, ist unwahrscheinlich, in der Regel suchen Bauwillige lange nach dem richtigen Ort. Es empfiehlt sich daher Anfragen an Kommunen nach Bauland zu stellen oder auf regionalen Immobilienbörsen im Internet, wie bspw. immo-karlsruhe.de, zu suchen. Hier finden Sie häufig auch Fotos des angebotenen Baulands und können die Suche mittels bestimmter Kriterien gut eingrenzen und so den zeitlichen Aufwand minimieren. Über die Internetbörse findet man ebenso Grundstücksmakler, die mit der Suche beauftragt werden können.

Ortsansässige Grundstücksmakler kennen den regionalen Immobilienmarkt sehr gut und verfügen zudem oft über weitreichende Beziehungsnetzwerke. Daher können sie Ihnen in der Regel zeitnah passende Grundstücke anbieten. Auch Bauträger verfügen häufig über eine größere Anzahl an Grundstücken, die sie in Kombination mit dem Bauauftrag verkaufen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Erbbaupacht, die in der Vergangenheit häufig von kirchlichen und sozialen Einrichtungen angeboten wurden. Als Alternative zum Grundstückskauf wird das Grundstück für 99 Jahre gegen Zahlung eines jährlichen Erbbauzinses, der in der Regel um die  4% des Grundstückswerts beträgt, gepachtet. Der Erbbauzins ordnet sich hierbei natürlich nach den aktuellen Renditemöglichkeiten am Markt ein.

Als Erbbauberechtigter können Sie eine Immobilie bauen, die – anders als das Grundstück selbst – Ihnen gehört. Nutzungsrechte für diese Immobilie besitzt ausschließlich der Erbbauberechtigte, zumeist ist mit dem Erbbaugrundstück aber auch eine Kaufoption nach Ablauf der Erbbaupacht verbunden.

Grundstückskauf: Die Prüfung des Grundstücks

Ist das Grundstück gefunden, das in puncto Lage, Größe und Beschaffenheit Ihren Vorstellungen entspricht, muss man nun – anders als beim Erwerb des Grundstücks über einen Makler – seinen zukünftigen Grund und Boden genau prüfen. Überprüfen Sie das Grundstück auf ökologische Altlasten, die Kosten für deren Beseitigung können unter Umständen am Käufer hängen bleiben.

Prüfen Sie, ob das von Ihnen gekaufte Grundstück Rechte zu Gunsten Dritter, z.B. Wegerechte, eingetragen hat, sie können die Bebaubarkeit empfindlich einschränken.

Ist das Grundstück als Bauland ausgeschrieben? Der für das Bauland geltende Bebauungsplan gibt Ihnen den Überblick, ob das von Ihnen geplante Bauvorhaben in Bezug auf Größe oder Geschossanzahl verwirklicht werden kann.

Ist das Grundstück infrastrukturell erschlossen? Existieren keine Elektrizitäts- und Wasserleitungen müssen Sie ggfs. die Erschließungskosten selber tragen.