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Die Mietpreisbremse kommt: Der Bundestag stimmt Gesetzentwurf zu

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Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip für Immobilienmakler
Die Mietpreisbremse und das Makler Bestellerprinzip (Provision zahlt Auftraggeber) für Immobilienmakler wird kommen!

Die Mietpreisbremse kommt jetzt ganz sicher. Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zur Einführung der Mietpreisbremse von Justizminister Maas (SPD) beschlossen. Die große Mehrheit der Abgeordneten stimmte zu das die Anhebung von Mieten zukünftigt begrenzt werden soll. Mehrere Bundesländer haben direkt angekündigt, den Beschluss zeitnah umzusetzen.

Das verabschiedete Gesetz besagt, dass Mieten bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Kostet beispielsweise eine Wohnung bisher 6,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete der Immobilien beträgt 7,00 Euro, so darf der Vermieter den Quadratmeterpreis des Mietobjekts nur auf 7,70 Euro anheben. Mieter sollen so laut Bundesregierung vor zu starken Mietsteigerungen bei Wohnungen geschützt werden.

Neu neben der Mietpreisbremse: Das Bestellerprinzip

Auch soll der Vermieter die Kosten für einen Makler nicht mehr auf den Mieter abwälzen dürfen. Es soll das sogenannte Bestellerprinzip für Makler gelten: „Wer den Immobilienmakler zur Vermittlung der Mietwohnung bestellt, sollt auch die Maklerprovision bezahlen.“

Die Bundesländer sollen aber selbst entscheiden in welchen Gebieten bzw. Ballungszentren die Mietpreisbremse eingeführt werden soll. Doch hier scheint man sich schnell einig zu sein, gerade die Bundesländer mit großen Ballungsräumen und Universitätsstädten haben schon angekündigt, die Mietpreisbremse zeitnah umsetzen zu wollen wenn das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft tritt. Gerade in Berlin soll sie so früh wie möglich kommen, wird Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) zitiert.

Bundesländer entscheiden, wo Mietpreisbremse für Wohnungen gelten soll

Aber auch in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg will die Politik so schnell wie möglich von der Ermächtigung des neuen Bundesgesetzes Gebrauch machen. Ob und in welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse für Wohnungen tatsächlich notwendig sei, wollen die meisten anderen Bundesländer aber erstmal prüfen.

In der Debatte vor der Abstimmung bekannte Justizminister Heiko Maas (SPD): „Die Regierung geht davon aus, dass die Mietpreisbremse in Deutschland für fünf Millionen Wohnungen greifen kann und damit auch über 400.000 Mieterinnen und Mieter pro Jahr in den Genuss der Mietpreisbremse kommen können.“

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz mit der Mietpreisbremse für Wohnungen  und dem Bestellerprinzip für Makler tritt vorraussichtlich ab dem 1.Juni 2015 in Kraft. Wie die Vermieter auf die Gesetzesänderung reagieren und ob die Befürchtungen der Maklerbranche und Eigentümerverbände der Immobilienbesitzer wahr werden, wird sich dann alsbald zeigen.