Berlin (dapd). Wer sein Haus oder einen Teil davon vermieten oder verkaufen möchte, braucht einen Energieausweis. Diesen muss er Interessenten unverzüglich vorlegen. Kann er das nicht, droht ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert.
Der Energieausweis soll dem Kauf- oder Miet-Interessenten ermöglichen, den Energieverbrauch der Immobilie realistisch einzuschätzen und mit anderen Objekten zu vergleichen. Es ist ein mehrseitiges, detailliertes Dokument, das zehn Jahre gültig ist. Den Energieausweis dürfen ausschließlich qualifizierte Experten ausstellen. Keinen Ausweis benötigen, die im eigenen Haus wohnen und weder verkaufen noch vermieten möchten.
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