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Einzugstermin ins Eigenheim bereits im Vertrag festlegen

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Berlin (ddp). Wenn man ein neues Haus schlüsselfertig kauft, möchte man vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an genau wissen, wann das Eigenheim bezogen werden kann. Das funktioniert jedoch nur, wenn der Einzugstermin schon im Vertrag möglichst genau bezeichnet wird, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) rät. Am besten sei es immer, darin ein genaues Datum festzuhalten. Damit könne der angehende Besitzer der Immobilie konkret planen und Termine wie die Kündigung der bisherigen Wohnung oder den Umzugsurlaub genau festlegen.

Viele Schlüsselfertiganbieter lassen sich jedoch den VPB-Experten zufolge in der Regel nicht auf einen konkreten Termin ein. Um dennoch eine gewisse Planungssicherheit zu haben, rät der VPB, im Vertrag eine Formulierung zu wählen, die beiden Parteien gerecht wird. Es könne beispielsweise festgehalten werden, dass das Haus acht Monate nach Erteilung der Baugenehmigung vollständig fertiggestellt sein müsse. Wer mehr Sicherheit möchte, der koppelt diesen Einzugstermin noch mit einer vertraglich vereinbarten Strafe. Diese müsse dann der Bauunternehmer zahlen, falls er die Frist überschreite.

ddp/dri/esc