Berlin (dapd). Am 1. September werden in Übereinstimmung mit der EU-Haushaltslampen-Verordnung nach den 100- und 75-Watt-Birnen auch die klaren 60-Watt-Birnen vom Markt genommen. Bei der Wahl einer Energiesparlampe, die die alten Birnen ersetzen soll, müssen Verbraucher nun nicht mehr allein auf die Wattzahl achten, sondern auf die Lichtleistung. Auskunft darüber gibt die Einheit Lumen (lm).
Der Lichtleistung der herkömmlichen 60-Watt-Birne entspreche zum Beispiel eine Energiesparlampe mit 700 Lumen, erläutert Birgit Holfert, Energieexpertin der Verbraucherzentrale. Die bisher unter 100 Watt bekannte Lichtleistung werde mit 1.400 Lumen erreicht.
Die Lichtfarbe wird als Farbtemperatur in Kelvin (K) dargestellt. Lampen mit 2.700 Kelvin leuchten ähnlich wie die herkömmliche Glühbirne warmweiß und sorgen für ein gemütliches Licht zu Hause, wie Holfert sagt. Tageslichtweiße Lampen mit zirka 6.000 Kelvin erzeugen ein sachliches Licht, das eher für den Arbeitsplatz geeignet ist.
Weitere Packungsangaben sind unter anderem: die Lebensdauer der Lampe in Stunden (h) oder Jahren, der Quecksilbergehalt (Hg) in Milligramm (mg), die Dimmbarkeit sowie die Start- und Anlaufzeit, das heißt, wie lange die Lampe benötigt, bis sie angeht beziehungsweise bis 60 Prozent der Helligkeit erreicht werden.
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