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Energiewende: Eigentümergemeinschaft zahlt Energieausweis

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Eigentümergemeinschaft zahlt Energieausweis

Berlin (ddp). Bei Neuvermietungen gilt seit Anfang des Jahres Ausweispflicht: Der Vermieter muss dem Neumieter einen Energieausweis vorlegen, der über die Energieeffizienz des Gebäudes Auskunft gibt. In Eigentumswohnanlagen trägt die Eigentümergemeinschaft die Kosten für den Energieausweis, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) betont.

Besitze die Gemeinschaft bereits einen Ausweis, dann gelte er für sämtliche vermietenden Wohnungseigentümer. Sie müssten also keinen eigenen Ausweis erstellen lassen. Das Dokument behält zehn Jahre lang seine Gültigkeit.

(ddp)