Berlin (dapd). Wer neu baut, muss bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, wie viel Energie ein Neubau maximal für Heizung und Warmwasser benötigen darf. Sie lässt dem Bauherrn aber viel Spielraum, wie er die Anforderungen erreicht, informiert die Deutsche Energie-Agentur.
Ein Teil des Wärmebedarfs muss mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dabei können die künftigen Hausbesitzer selbst entscheiden, welche sie nutzen. Es ist lediglich darauf zu achten, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme mit dem jeweiligen Energieträger erzeugt wird. Bei Solarenergie sind es zum Beispiel 15 Prozent, bei Holz oder Holzpellets 50 Prozent. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen kann oder möchte, muss den Wärmebedarf beispielsweise durch höhere Dämmstärken zusätzlich verringern.
Zum Abschluss der Bauarbeiten müssen Hauseigentümer die energetische Qualität ihres Hauses mit einem Energieausweis nachweisen. Dieser ist eine ebenso wichtige Unterlage wie der Bauantrag oder der Grundbuchauszug.
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