Hamburg (ddp). Der Gasversorger E.ON Hanse hat nach Angaben von Verbraucherschützern einen Prozess gegen einen zahlungsunwilligen Kunden verloren, der Preiserhöhungen nicht gezahlt hat. E.ON Hanse hatte den Kunden, der seit Anfang 2005 den Preiserhöhungen widersprochen hatte, vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese auf Zahlung des einbehaltenen Betrages von 1941 Euro verklagt. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 31. Juli wird die Klage als unbegründet abgewiesen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) am Montag mitteilte (AZ: 518 C 46/09).
In dem Urteil heißt es laut Verbraucherzentrale, dass ein Preisänderungsrecht, das lediglich an die Entwicklung auf dem Wärmemarkt anknüpft, nicht konkret genug ist. Außerdem sei die Preisanpassungsklausel einseitig zugunsten der Klägerin E.ON Hanse ausgelegt, weil sich das Unternehmen nicht verpflichte, die Preise zu senken, wenn sich der Wärmemarkt nach unten entwickelt.
Nach Angaben der Verbraucherschützer muss E.ON Hanse die Kosten des Verfahrens tragen, und der Kunde muss das einbehaltene Geld nicht zahlen. Ob der Versorger in die Berufung zum Landgericht geht, sei offen, sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Laut Hörmann hat sich das Gericht im Sammelklageverfahren bereits auf die jetzt auch vom Blankeneser Gericht eingeschlagene Linie festgelegt. Der Versorger hatte Ende 2008 mehrere Tausend Mahnverfahren eingeleitet und einen Teil davon in Klageverfahren überführt. Ein Urteil des Landgerichts Hamburg in der bundesweit ersten Sammelklage wird für Oktober erwartet.
ddp.djn/mwo/rab