Start Immobilie & Finanzierung Finanzierung der Mietkaution: Chancen und Risiken von Krediten und Bürgschaften

Finanzierung der Mietkaution: Chancen und Risiken von Krediten und Bürgschaften

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mietkautionDie oftmals hohe Mietkaution kann für Mieter eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Für Vermieter ist die Kaution jedoch eine wichtige Sicherheit. Finanzierungsmöglichkeiten von Kleinkrediten bis Bürgschaften versprechen Entlastungen für Mieter. Dies wirft die Frage nach den Chancen und Risiken der Finanzierungsarten auf. Bestehen kein Sicherungsbedürfnis und keine Forderungen mehr, erhalten Mieter die Kaution samt Zinsen zurück.

Kreditfinanzierung

Zahlreiche Kreditinstitute bieten Kleinkredite meist in Form von Ratenkrediten an. Die Kreditfinanzierung von Mietkautionen ist für Mieter mit regelmäßigem Einkommen oder genügend Sicherheiten gegenüber der Bank kein Problem. Mietkautionen betragen gemäß § 551 Abs. 1 BGB höchstens drei monatliche Mieten. Durch die Kreditfinanzierung bleiben die Ersparnisse des Mieters unangetastet, während Vermieter die volle Kautionssumme erhalten.

Vorteile dieser Finanzierungsart finden sich in

  • meist günstigen Kreditkonditionen für Kleinkredite
  • geringen Sicherheitsforderungen durch Kreditinstitute
  • der Möglichkeit einer fristgerechten Gesamtzahlung der Kautionssumme

Nachteile der klassischen Kleinkreditaufnahme sind etwa

  • die zusätzliche finanzielle Belastung der Kreditrückzahlung
  • die oft unnötige Zinszahlung für Kleinkredite. Vorteilhafter ist meist die Nutzung der Möglichkeit, die Kaution in Monatsraten zu zahlen (§551 Abs. 2 BGB), wobei keine Zinsbelastung anfällt.
  • die Gefahr von Berufsunfähigkeit oder sonstigem Einkommensausfall, die bei der Kreditrückzahlung zum Problem werden kann

Mietern steht grundsätzlich eine Vielzahl von Kreditfinanzierungsformen offen. Nicht nur Ratenkredite der Hausbank, sondern auch Express-Kredite, Privatkredite, oder Angebote des Peer-to-peer-Lendings kommen in Frage. Bei der Kreditvergabe von Privat ist keine Vermittlung über ein Kreditinstitut erforderlich. Die Vertragsparteien handeln hierbei, meist über Online-Plattformen, die Konditionen selbst aus. Allerdings ist auch hier zu berücksichtigen, dass Kreditgeber sich Kreditnehmer und deren Bonität genau ansehen und gegebenenfalls Sicherheiten verlangen.

Kautionsbürgschaft

Wer als Mieter keinen Kredit aufnehmen möchte oder nicht die erforderliche Bonität hat, kann die Möglichkeit einer Mietkautionsbürgschaft in Betracht ziehen. Die Bürgschaft sieht vor, dass ein Bürgschaftsgeber für mögliche entstehende Schäden an der Wohnung einsteht und mit dem Vermieter regelt. Mieter entrichten gegenüber dem Bürgschaftsgeber nur einen geringeren jährlichen Beitrag.

Vorteile der Kautionsbürgschaft finden sich in 

  1. Der entfallenden Zinszahlung gegenüber der Kreditfinanzierung
  2. Den geringen jährlich anfallenden Kosten (im Durchschnitt etwa 5 Prozent der Kautionssumme
  3. Dem entfallenden Streitpotential zwischen den Mietparteien. Mietkautionsbürgschaften bieten eine transparente Lösung.

Als nachteilig zu berücksichtigen sind folgende Faktoren

  1.  Es erfolgt keine Rückzahlung einer Kaution. Somit profitieren Mieter auch nicht von der Verzinsung einer Kautionsrückzahlung.
  2.  In manchen Fällen lehnen Vermieter die Kautionsbürgschaft auch ab. Für viele ist diese Art der Kautionshinterlegung Neuland. Im Falle einer Ablehnung kann die Bürgschaftsurkunde jedoch zurückgegeben werden.

Rückerhalt und Verzinsung der Mietkaution

Vermieter sind verpflichtet, Mietern die volle Kautionssumme zuzüglich Zins und Zinseszins zurückzuzahlen, sobald kein Sicherungsbedürfnis mehr besteht. Dies ist der Fall, nachdem Mieter die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben haben und seitens des Vermieters keine Forderungen mehr bestehen. Ebenso können Ansprüche und Forderungen gegenüber Mietern verjähren. Hierfür gilt nach § 548 BGB eine Verjährungsfrist von sechs Monaten. Sollte innerhalb dieser Zeit noch keine Nebenkostenabrechnung stattgefunden haben, so können Vermieter entsprechende Teile der Kaution über diesen Zeitraum hinaus einbehalten.

Die Anlage und Verzinsung der Kautionssumme obliegt dem Vermieter. Die Mietparteien können die Anlageform allerdings unter sich aushandeln. Auch Anlage in Festgeld oder Wertpapieren sind denkbar. Hierbei ist es für beide von Vorteil, die Kautionssumme möglichst renditestark anzulegen. Für den Mieter, da er bei Rückzahlung davon profitiert und für den Vermieter, da er bei Einbehaltung der Kautionssumme (etwa bei Mietvertragsverletzungen) ebenso Interesse an einer guten Verzinsung hat.

Fazit

Die finanzielle Hürde der Kautionszahlung lässt sich auf unterschiedliche Weise meistern. Kreditfinanzierung ist bei Kreditinstituten oder von Privat möglich. Hierbei müssen jedoch entsprechende Sicherheiten hinterlegt werden und die Kreditrückzahlung nebst Zinsen stellt eine weitere finanzielle Belastung dar. Ein transparenter und kostengünstiger Weg findet sich in der Mietkautionsbürgschaft. Mieter hinterlegen hierbei die Kaution nicht selbst, sondern nehmen zu geringen Kosten eine Versicherung mit Bürgschaft in Anspruch.