Start Aktuelles Garten: Grundstückseigentümer klagt gegen Stadt – Keine Abwassergebühren für Gartenbewässerung

Garten: Grundstückseigentümer klagt gegen Stadt – Keine Abwassergebühren für Gartenbewässerung

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Münster (dapd). Hausbesitzer müssen grundsätzlich keine Abwassergebühren zahlen, wenn sie das Wasser zur Gartenbewässerung genutzt haben. Eine anderslautende Regelung der Stadt Bielefeld hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Montag für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer gegen eine sogenannte Bagatellgrenze. Demnach galt die Befreiung von der Abwassergebühr erst ab einer Menge von über 20 Kubikmetern. Wer weniger verbrauchte, musste dennoch für Schmutzwasser zahlen.

Das OVG sah für die Ungleichbehandlung keine sachlichen Gründe. Ein geringerer Verwaltungsaufwand rechtfertige dies nicht. Pro Jahr würden bei 20 Kubikmetern Gartenbewässerung bis zu 59,40 Euro an Schmutzwassergebühren fällig, obwohl die Abwasseranlagen gar nicht in Anspruch genommen wurden. Der Gebührenbescheid des Klägers für die Jahre 2007 bis 2010 wurde vom OVG aufgehoben.

(Aktenzeichen: 9 A 1646/11)

dapd.djn/T2012120301642/wol/pon