Berlin (dapd). Gartenbesitzer dürfen ihren Rasen nicht zu jeder Tageszeit mähen. Wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund mitteilte, ist das Rasenmähen werktags, also auch samstags, zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 17.00 Uhr erlaubt. Geräte mit dem EU-Umweltzeichen könnten aber durchgehend zwischen 7.00 und 20.00 Uhr benutzt werden.
An Sonn- und Feiertagen müssen Rasenmäher und ähnliche Gartengeräte wie Rasenkantenschneider grundsätzlich in der Garage bleiben. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Handrasenmäher.
Allerdings gehen landes- und kommunalrechtliche Vorschriften häufig über die bundesweit gültigen Regelungen hinaus. Über die örtlichen Bestimmungen informieren die Ordnungsämter der Kommunen. Wer die Ruhezeiten nicht einhält, muss laut Haus & Grund mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
dapd.djn/mwo/mwa
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