München (dapd). Ein Geschäft darf nicht mit dem Spruch „Zehn Prozent auf alles“ werben, wenn dies nicht für alle Waren gilt. Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landgerichts München reicht es nicht aus, mit einem Sternchen auf Ausnahmen hinzuweisen. Das Gericht untersagte einer Filiale des Gartencenters in Landshut eine entsprechende Werbung.
Das Geschäft hatte nur in einer Fußnote darauf hingewiesen, dass „Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ von der Rabattaktion ausgenommen seien. Die eindeutige Ankündigung „Zehn Prozent auf alles“ sei unwahr, urteilte das Gericht. Das Gartencenter hatte vergeblich damit argumentiert, dass an den Aktionstagen 81 Prozent der Waren ein Zehntel billiger verkauft worden seien. Ein Verbraucherschutzverein hatte das Gartencenter verklagt.
(Aktenzeichen: Landgericht München 33 O 13190/12)
dapd.djn/T2012090301570/jsh/mwa