Wer sich ein Gartenhaus auf sein Grundstück stellen will, sollte zuvor das zuständige Bauamt konsultieren. Das empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einer einfachen Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird.
Strenge Auflagen durch Landesbauordnung
Die Landesbauordnungen schreiben nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob an der Grenze gebaut werden darf und ob die Gartenhausbesitzer für den Aufbau eine Statik benötigen. Da kommen unter Umständen zusätzliche Kosten auf den Käufer einer schlichten Blockhütte zu, die den Preis des günstigen Selbstbausatzes in die Höhe treiben.
Der Kunde sollte deshalb schon vor dem Kauf des Gartenhauses bei der zuständigen Behörde klären, welche Genehmigungsunterlagen benötigt werden, oder ob eine pauschale Zulassung des Bausatzhauses möglich ist.
Behörden: Überwachung mit Google Luftaufnahmen
Und Schwarzbauten können teuer werden, auch dann wenn es sich nur um kleinere Um- und Anbauten handelt. Wer ein Gartenhaus mit entsprechender Größe ohne behördliche Genehmigung errichtet, kann sich ordentlich Ärger einhandeln. Denn Schwarzbauten sind illegal.
Die Behörden nutzen zum Aufspüren von Schwarzbauten auch Luftbildaufnahmen. Bauverwaltungen dabei ihre Bezirke im Herbst und Winter überfliegen, wenn die Bäume kahl sind. Die digitalisierten Luftbilder erlauben dann einen zügigen Abgleich mit vorliegenden digitalisierten Baugenehmigungen.