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Geheimnisvolle Kürzel in Wohnungsanzeigen

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Geheimnisvolle Kürzel – In Wohnungsanzeigen kann man zwischen den Zeilen lesen –Von ddp.djn-Korrespondentin Katja Fischer–

Berlin (ddp.djn). Wohnungsanzeigen in Tageszeitungen oder im Internet haben ihre eigene Sprache. Wer sie versteht, kann vieles gleich aussortieren und sich manchen unnötigen Besichtigungstermin sparen.

Wird eine «absolut ruhige Wohngegend» angepriesen, kann es sein, dass der nächste Supermarkt kilometerweit entfernt ist. «Gemütlich unterm Dach» bedeutet unter Umständen, dass so viele Schrägen vorhanden sind, dass die Möbel nicht hineinpassen. Das trifft auch für Wohnungen mit «interessantem Schnitt» zu. Ist eine Wohnung «gut erhalten», dann hat sie ihre besten Jahre wohl schon hinter sich.

Wohnungsanzeigen strotzen vor Abkürzungen. Gängig sind Angebote wie WM 500+NK+HZK+KT. Im Klartext heißt das, dass es sich um eine Wohnung handelt, deren Warmmiete 500 Euro kosten soll. Zusätzlich sind Nebenkosten, Heizkosten und eine Kaution zu zahlen. Wird auf EBK verwiesen, darf der Mieter eine Einbauküche erwarten. Bei TG kann er sein Auto in einer Tiefgarage parken, und wenn Ga.-Ant. vermerkt ist, kann er einen Teil des Gartens nutzen.

Will der Mieter ein Bad mit Wanne, kann er alle Annoncen links liegenlassen, in denen DB oder D`Bad steht. Denn diese Wohnungen verfügen lediglich über eine Dusche.

Die Mietkosten werden in Inseraten meist als NKM, also Nettokaltmiete, oder MKM, Monatskaltmiete, angegeben. Betriebs- und Heizkosten kommen jeweils dazu. Die Höhe der ortsüblichen Miete ist aus dem Mietspiegel ersichtlich. Schon beim Zeitungsstudium kann man also überteuerte Angebote herausfiltern.

Oft wird die Höhe der Betriebskosten in Anzeigen gar nicht erwähnt. Mieter sollten aber unbedingt nachfragen, denn nicht selten erreichen sie die Höhe einer zweiten Miete. Am besten ist es, sich die Abrechnungen des letzten Jahres zeigen zu lassen, empfiehlt der Deutsche Mieterbund (DMB). Ein Blick in den Energieausweis schafft Klarheit über den Energieverbrauch der Wohnung. Misstrauisch sollte man werden, wenn der Vermieter den Einblick in die Unterlagen verwehrt.

Mitunter wird in Wohnungsanzeigen das Kürzel BWM verwendet. Es steht für Bruttowarmmiete, also die gesamten Mietkosten für die Wohnung plus Nebenkosten. Auch die Formulierung warm wird oft dafür benutzt. Sofern es sich dabei um Pauschalen handelt, sind diese nicht zulässig. Denn Vermieter dürfen verbrauchsabhängige Posten wie Heizung und Wasser nicht pauschal abrechnen, sondern müssen sie nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen.

Vorsicht ist bei allen Abkürzungen angebracht, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Steht zum Beispiel Abst. in der Anzeige, soll eine sogenannte Abstandszahlung geleistet werden. Abstand ist ein Geldbetrag, der für das bloße Freimachen der Wohnung von einem Vermieter oder Vormieter gefordert wird. Derartige Absprachen sind nach Auskunft des Deutschen Mieterbunds unwirksam.

Wird allerdings Abl. gefordert, also eine Ablöse, ist das rechtlich in Ordnung. Ablösevereinbarungen sind Kaufverträge. Hier verkauft der Vormieter Einrichtungsgegenstände an den Nachmieter. Derartige Vereinbarungen sind so lange zulässig, wie Preis und Gegenleistung nicht in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Unzulässig sind Ablösevereinbarungen dann, wenn der Kaufpreis mehr als 50 Prozent über dem Wert des Kaufgegenstandes liegt.

Zusatzkosten fallen auch an, wenn im Inserat die Kürzel Ct. Oder Court. Steht. Das ist die Courtage, also die Provision für den Makler. Wer sich die sparen will, sollte nur Wohnungen mit dem Vermerk v.Priv. ins Visier nehmen, das bedeutet von Privat und ohne Makler.

ddp.djn/kaf/mwo