Start Aktuelles Geschäftsleute als Mieter auf Zeit – Möblierte Wohnungen und Häuser in guter Lage sind gefragt

Geschäftsleute als Mieter auf Zeit – Möblierte Wohnungen und Häuser in guter Lage sind gefragt

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Das möblierte Zimmer für den alleinstehenden Herren ist aus der Mode gekommen. Auf dem Vormarsch aber sind vollständig ausgestattete Wohnungen und Häuser, die für einige Monate oder auch für ein, zwei Jahre an Privat- und Geschäftsleute vermietet werden. Die Nachfrage steigt mit der Flexibilität der Menschen. Befristete Projekte in einer fremden Stadt, Überbrückung der Wartezeit bei der Suche nach einer endgültigen Wohnung oder ein Studienaufenthalt können Gründe sein, warum Menschen eine möblierte Wohnung suchen.

Möblierte Wohnung anmieten

möblierte wohnung geschäftsleute
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Waren es früher die Privatpersonen, die bei Antritt eines neuen Arbeitsplatzes eine möblierte Wohnung angemietet haben, so sind es heute eher die Firmen, die für befristete Einsätze der Mitarbeiter Wohnraum auf Zeit anmieten, beobachtet der Verband der Mitwohnzentralen HomeCompany. Dabei legen die Mieter Wert auf eine zentrale Lage mit kurzem Weg zum Arbeitsplatz. Zudem möchten sie eine moderne, ansprechende Möblierung vorfinden und das Flair der Innenstadt oder der trendigen Viertel genießen und am kulturellen Leben in der Stadt teilhaben.

Für Eigentümer von Immobilien, die diesen Ansprüchen genügen,kann sich dieser Trend auszahlen. Wollen sie zum Beispiel ihr Eigenheim nicht verkaufen, wenn sie aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen müssen, ist eine Vermietung auf Zeit eine gute Lösung. Dann steht ihnen die Rückkehr in die eigenen vier Wände zu fast jedem Zeitpunkt offen. Außerdem erzielen sie noch Einnahmen aus ihrer Immobilie. „Ist die Wohnung zentral gelegen und zeitgemäß ausgestattet, dann findet sich sicher ein passender Mieter„, sagt Karin Großmann, Pressesprecherin des HomeCompany – Verbandes.

Bei Vermittlungsagenturen und Maklern können sich potenzielle Vermieter informieren, wie die Wohnung oder das Haus ausgestattet sein muss, um es befristet vermieten zu können. Die Mieter sind in der Regel anspruchsvoll. Gute Chancen haben Immobilien, die komplett modern eingerichtet sind und in die der Mieter sofort einziehen kann. Abgewohnte, zusammen gewürfelte Möbel gehen gar nicht. Vollständig ausgestattet sollte die Küche sein, inklusive aller wichtigen technischen Geräte und Küchenutensilien. Auch Waschmaschine und Geschirrspüler werden oft angefragt. Wichtig sind auch gute Verkehrsverbindungen und Parkplätze.

Lohnend für Immobilieneigentümer: Möblierte Wohnung für befristete Vermietung herrichten

mieter auf zeit und möbliertes wohnen
Lohnt sich für Eigentümer: Mieter auf Zeit beziehungsweise Möbliertes Wohnen

Für Immobilienbesitzer kann es sich lohnen, ihre Wohnung extra für die befristete Vermietung zu renovieren und neu auszustatten. Die Kosten dafür können sie von der Steuer absetzen. Die Einnahmen aus der Vermietung müssen dann natürlich versteuert werden. Meist lassen sich für möblierte Unterkünfte wesentlich höhere Mieten erzielen als für normale Wohnungen.

Die Nachbarn können in der Regel nichts gegen die wechselnden Mieter einwenden. Sogar die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist möglich. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: V ZR 72/09). Damit gab er einem Wohnungseigentümer Recht, der zwei Wohnungen in Berlin tage- oder wochenweise an Berlin-Besucher, Geschäftsreisende und vergleichbare Kurzzeit-Nutzer vermietet.

Die Nutzung der Wohnung für Vermietung auf Zeit beziehungsweise vorübergehendes möbliertes Wohnen ist zulässig,wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben.

Vorteile für Wohnungseigentümer und Hausbesitzer …

  • Steuerlich absetzbar: Wohnung für befristete Vermietung renovieren und möblieren
  • Wohnungseigentümer haben das Recht auf vorübergehende Vermietung an Touristen oder Geschäftsreisende
  • Bei der Ausstattung von Vorteil: Vollständig ausgestattete Küche, Waschmaschine und Geschirrspüler, gute Verkehrsverbindungen und Parkplätze
  • Firmen mieten gerne für Mitarbeiter möblierten Wohnraum an

Auch Mieter können ihre Wohnung auf Zeit vermieten

Aber nicht nur Eigentümer, auch Mieter können ihre Wohnung auf Zeit vermieten, indem sie einen Untermieter aufnehmen oder ihre gesamte Wohnung zur Verfügung stellen. Allerdings müssen sie dafür ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Wenn sie das versäumen,riskieren sie die fristlose Kündigung, so der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend. Alternativ dazu kann der Vermieter auch verlangen, dass der Untermieter wieder auszieht.

Einen generellen Anspruch auf Untervermietung gibt es nicht. Aber im Prinzip kann der Vermieter wenig dagegen unternehmen. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass der Mieter Anspruch auf Zustimmung seines Vermieters hat, wenn er die Wohnung aus wirtschaftlichen Gründen untervermieten will (AZ: VIII ZR 4/05). Diese Gründe liegen zum Beispiel bei längerer beruflicher Abwesenheit des Mieters, bei Arbeitslosigkeit oder steigenden Mieten vor. Wichtig ist jedoch,dass dieses Interesse erst nach Abschluss des Hauptmietvertrages entstanden sein darf. Es ist also nicht zulässig, erst einmal allein eine teure Wohnung anzumieten und anschließend mit dem Argument der Kostenersparnis eine Untermieterlaubnis einzufordern.

Fazit: Das Vermieten auf Zeit beziehungsweise das vorübergehende möblierte Wohnen kann für Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses durchaus attraktiver sein, als das Dauerhafte Vermieten. Viele Touristen interessieren sich für solchen Wohnraum und zahlreiche Firmen suchen regelmässig für ihre Mitarbeiter entsprechende Möglichkeiten zu Wohnen auf Zeit.