Berlin (dapd). Vor einer latenten Asbestgefahr in Wohngebäuden warnt der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Immer wieder würden im Zuge von Baumaßnahmen Asbestbelastungen entdeckt.
In Gebäuden, die in den 70er Jahren errichtet oder modernisiert wurden, finden sich erfahrungsgemäß stets in irgendeiner Form asbesthaltige Produkte. „Neben asbesthaltigen Bodenbelägen und Wandfliesenklebern sind bei innen liegenden Bädern und Küchen fast immer Lüftungskanäle aus Asbestzement eingebaut“, erklärt Michael Mund, Sachverständiger für Asbestsanierung. Bei Handwerksarbeiten wird der gefährliche Asbest dann freigesetzt. Handwerksfirmen sind nur ungenügend auf dieses Problem vorbereitet.
Mieter können bei Asbestgefahr das Recht zur Mietminderung haben. Wer Asbest in seiner Mietwohnung vermutet, sollte unbedingt das Bauaufsichtsamt seiner Kommune und das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium seines Bundeslandes verständigen.
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