Start Aktuelles Grunderwerbssteuer verhindert Bildung von Wohneigentum und benachteiligt Familien

Grunderwerbssteuer verhindert Bildung von Wohneigentum und benachteiligt Familien

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hausgeld wohnungseigentuemergemeinschaftEine IW-Studie belegt: Steuermodell verhindert Bildung von Wohneigentum, besonders bei Familien und Schwellenhaushalten
Berlin/Bonn, 7. Februar 2017 – Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) belegt, was der Verband Wohneigentum seit Jahren bemängelt: Das derzeitige Modell der Grunderwerbssteuer in Deutschland verhindert die Bildung von Wohneigentum, weil es die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie über die Maßen in die Höhe treibt. Der Verband Wohneigentum fordert eine längst schon fällige Reform der Grunderwerbssteuer, die vor allem junge Familien und Schwellenhaushalte nicht abhängt, wenn es um den Kauf einer eigenen Immobilie geht.

Die Zahl derer, die sich in Deutschland ein Eigenheim leisten können, ist gering und stagniert seit Jahren bei 45 Prozent. Unter den OECD-Staaten weist lediglich die Schweiz eine niedrigere Wohneigentumsquote auf. Daran haben auch günstige Baukredite mit niedrigen Zinsen nichts geändert.

Grunderwerbssteuer dreimal teurer als in den Niederlanden

Die aktuelle IW-Studie erklärt die Gründe: Relativ wenige Bundesbürger leben in den eigenen vier Wänden, da auch der Kapitalbedarf im Bereich der Kaufnebenkosten hierzulande hoch ist. Neben Maklergebühren und Grundbucheintrag beim Notar sei „eine ganz wesentliche Position dabei die Grunderwerbssteuer“, die mit 5 bis 6,5 Prozent vom Kaufpreis in Deutschland im europäischen Vergleich Spitzenreiter ist. In Deutschland zahlt man allein für diese Steuer zum Beispiel mehr als dreimal soviel wie in den Niederlanden.

Noch bis 2006 war es anders: Im ganzen Bundesgebiet wurden einheitlich 3,5 Prozent berechnet. Doch seit der Föderalismusreform dürfen die Bundesländer den Steuersatz für die Grundsteuer selbst festlegen. Ein „hoher Anreiz zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer“, kommentiert das IW. Die Länder nutzten ihn vor allem, weil die Einnahmen faktisch nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt würden. Die Grunderwerbssteuer ist so ein fleißiger Goldesel für die föderalen Steuersäckl: Mehr als die Hälfe aller Einnahmen aus den Landessteuern stammen daraus.

Extra-Hürde beim Immobilienkauf: Grunderwerbssteuer

Eine Situation, die Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum, als ungerecht anmahnt: „Da Kaufnebenkosten nicht über einen Kredit finanziert werden können, brauchen Kaufwillige dafür zusätzlich Eigenkapital. Das ist für junge Familien und Schwellenhaushalte mit relativ niedrigem Einkommen eine Extra-Hürde beim Immobilienkauf.“ Der Verband Wohneigentum fordert daher eine Reform der Grunderwerbssteuer.

Vorschläge zur Reform der Grunderwerbssteuer

In der politischen Diskussion sind drei Vorschläge: SPD und Union planen direkte Zuschüsse wie ein Baukindergeld. Verbands-Präsident Manfred Jost gehen diese Vorschläge nicht weit genug, denn sie rühren die Grunderwerbssteuer nicht an. Er begrüßt die Idee der FDP: „Ein Freibetrag von 500.000 Euro für die erste, selbst genutzte Immobilie, wie in die FDP vorschlägt, das wäre eine wirkliche Entlastung für Menschen, die sich ein eigenes Zuhause anschaffen möchten.“

Selbstgenutztes Wohneigentum von Grunderwerbssteuer freistellen

Findet diese Idee eines allgemeinen Freibetrags – gegenfinanziert durch den Bund – keine politische Mehrheit, plädiert der Verband Wohneigentum übergangsweise für folgendes Modell: Ein zweites Familienheim, was zum Beispiel durch Arbeitsplatzwechsel oder durch eine veränderte Familiensituation erworben wird, nur in dem Maße zu besteuern ist, wie es den Wert der ersten Immobilie übersteigt.
„Mittelfristig sollten Familienheime jedoch generell von der Grunderwerbssteuer freigestellt werden,“ so Verbandspräsident Manfred Jost. „Das derzeitige Modell ist ein Hemmnis für viele Käufer und darf nicht bleiben.“