Schneefall freut nicht alle – vor allem nicht die, die räumen müssen. Und zu den unerlässlichen Pflichten von Hauseigentümern und Mietern gehört es, die Wege vor Haus und Wohnung schnee- und eisfrei zu halten. Stürzt trotzdem jemand, ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich, die für den Schaden eintritt. Darauf weist der Bund der Versicherten e. V. hin. Eigentümer von Immobilien unterliegen der Schneeräumpflicht.
Schneeräumpflicht per Mietvertrag auf seine Mieter übertragen
Wer vermietet, kann diese Pflicht per Mietvertrag auf seine Mieter übertragen. Gut, wenn beide eine Haftpflichtversicherung haben, sonst kann es teuer werden. Der Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung. Der Vermieter sollte über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verfügen.
Fällt jemand, weil nicht geräumt wurde, kann er Schadenersatz verlangen – beispielsweise für eine kaputte Hose -, Schmerzensgeld und schlimmstenfalls sogar eine lebenslange Rente. Dafür tritt die Haftpflichtversicherung ein, wie der Bund der Versicherten weiter mitteilte.
Hauseigentümer sollten, wenn es ihnen möglich ist, neben der Wohngebäude- eine Elementarschadenversicherung abschließen. Damit ist auch «Schneedruck» versichert, so dass ein durch größere Schneemassen beschädigtes Dach bezahlt wird.