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Handwerker müssen pünktlich sein und ihren Müll mitnehmen

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Handwerker müssen pünktlich sein und ihren Müll mitnehmen

Ob bei Unpünktlichkeit, einem zu hohen Stundenlohn oder einer verschmutzten Wohnung nach getaner Arbeit – Verbraucher sind Handwerkerfirmen nicht ausgeliefert, wie der Immobilienverband IVD-West mitteilt. So müsse man sich zum Beispiel auf vage Terminabsprachen wie «zwischen acht und zwölf Uhr» nicht einlassen.

Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt – wie einen Wasserrohrbruch – bei dem man in die Terminplanung nachträglich eingeschoben wird, sollte man auf jeden Fall einen festen Termin vereinbaren, rät der IVD-West.

Handwerker: 15 min Toleranz bei Verspätung

Kommen Handwerker mehr als eine Viertelstunde zu spät, habe man Anspruch auf einen neuen Termin. Dann darf nach Worten der Experten auch die An- und Abfahrtszeit nicht ein zweites Mal in Rechnung gestellt werden.

Geht man beispielsweise zu einem eigenen Termin außer Haus, und der Handwerker kommt zu spät und steht vor der Tür, so kann er die An- und Abfahrtszeit dafür nicht in Rechnung stellen.

Nur in den seltensten Fällen können kann man Schadenersatz geltend machen. Angestellte die für den Termin bezahlten Urlaub nehmen haben Prech. Sie gehen demnach generell leer aus. Die Verschwendung von Freizeit ist kein Schaden urteilt der Gesetzgeber. Bei Bauprojekten sollten Kunden daher mit dem Handwerksbetrieb eine schriftliche Vertragsstrafe vereinbaren. Diese wird dann bei Terminüberschreitung fällig. Für kleinere Tätigkeiten wird in der Praxis allerdings kein Handwerksbetrieb eine solche Vereinbarung treffen.

Auch wenn also keine Schadenersatzansprüche gegen den nicht erschienenen Handwerker bestehen, so müssen sie den Ausfall des Termins nicht einfach hinnehmen. Ist der Handwerker besonders deutlich zu spät oder lässt er den Termin einfach so und ohne Absage ausfallen, kann der Kunde einen neuen Termin verlangen. Dazu sollte der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen.

„Angemessen“ ist eine Frage des Einzelfalls. Bei einem Wasserrohrbruch darf die Fristsetzung deutlich schneller erfolgen als bei einer einfachen Montagearbeit. Zwei Wochen sind eine übliche verkehrsgängige Frist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte ein Mahnschreiben mit der Nachfristsetzung per Einschreiben an den Handwerkerbetrieb schicken. Erst wenn auch diese Frist zu keinem Ergebniss führt und der Handwerker nicht pünktlich erscheint, darf man vom Vertrag zurücktreten und einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen.

Anders bei Freiberuflern. Sie Verdienstausfälle geltend machen, wenn der Handwerker sie trotz Termin versetzt. Lässt sich der Verdienstausfall infolge eines ausgefallenen Handwerker-Termins eindeutig beziffern, besteht Aussicht auf Erfolg. Dies gilt aber nur bei Ausfällen die vom Handwerker verschuldet sind. Zum Beispiel wenn der Handwerker bei einem vorherigen Termin länger braucht und sich deswegen verspätet. Oder wenn er notwendiges Material vergisst nicht dabei hat.  Handwerker tragen das sogenannte Beschaffungsrisiko. Das gilt auch dann, wenn der Handwerker mit der Materiallieferung Dritte beauftragt hat.  Keinen Schadenersatz müssen Handwerker hingegen leisten wenn der Arbeitsausfall durch eine schwere Erkrankung bedingt ist. Ebenso wenn „höhere Gewalt“ im Spiel ist, beispielsweise Sturmschäden im Handwerksbetrieb. Ausfälle bedingt durch „höhere Gewalt“ haben Handwerksbetriebe nicht zu verantworten.

Abrechnung: Handwerker vergisst Werkzeug oder Material

Handwerker müssen pünktlich sein und ihren Müll mitnehmen
Handwerker müssen pünktlich sein und ihren Müll mitnehmen

Für die An- und Abfahrt wird dem IVD-West zufolge in der Regel eine Viertelstunde berechnet. Am besten vereinbare man eine Fahrtkostenpauschale. Wenn der Handwerker Material vergisst oder Werkzeug und noch einmal zu seiner Firma fahren muss, brauche der Kunde diese Fahrt- und Zeitkosten nicht zu bezahlen.

Entscheide sich jedoch der Auftraggeber anders – und möchte beispielsweise vom Maler eine andere Wandfarbe als ursprünglich vereinbart -, können die zusätzlichen Kosten auf den Kunden übertragen werden.

Berechnung der Stundenlöhne

Ein häufiger Streitpunkt ist dem IVD-West zufolge auch die Berechnung der Stundenlöhne. Allgemein richte sich der Stundenlohn eines Handwerkers nach seiner Qualifikation. Für Angelernte oder Auszubildende dürfe daher nicht der gleiche Satz genommen werden wie für Gesellen oder Meister.

Kalkulationen je angefangene Stunde seien nur dann zulässig, wenn sie vorher vereinbart wurden. Anzweifeln könne der Kunde, wenn für Arbeiten, die von einem Monteur ausgeführt werden könnten, zwei kommen und er für beide zahlen soll.

Handwerker müssen ihren Müll mitnehmen

Nach getaner Arbeit sollten Handwerker ihre Arbeitsstelle besenrein hinterlassen. Den angefallenen Müll müssen sie nach Worten der Experten ebenfalls wegräumen. Außerdem sollten die Vertragsparteien vereinbaren, dass beim Austausch eines Geräts – wie beispielsweise einer Gastherme – das alte sowie die Verpackung des neuen Geräts von den Handwerkern mitgenommen und fachgerecht entsorgt wird.

Fazit: Häufig kennen Auftraggeber von Handwerkern nicht alle Bedingungen, die für Handwerker gelten. Einige wichtige seien daher hier noch einmal genannt:

  • Ausgetauschte Geräte müssen mitgenommen und entsorgt werden
  • Hat der Handwerker mehr als 15 min Verspätung, hat man Anspruch auf neuen Termin. An- und Abfahrtszeit dürfen dann nur einmal berechnet werden.
  • Vergisst der Handwerker Material oder Werkzeug darf er Fahrt und zusätzliche Zeit nicht berechnen
  • Berechnung der Stundenlöhne erfolgt nach Qualifikation: Angelernte und Auszubildende dürfen nicht wie Gesellen oder Meister angerechnet werden
  • Eigenen Müll müssen Handwerker mitnehmen.
  • Die betreffende Arbeitsstelle muss besenrein hinterlassen werden
  • Kalkulationen je angefangene Stunde sind unzulässig, sofern nicht vereinbart
  • Bei Arbeiten, die von einem Monteur erledigt werden können, müssen nicht zwangsläufig zwei Handwerker bezahlt werden