Advertorial – Wer in diesem Jahr ein Haus baut oder eine Sanierung plant, für den gelten ab Januar 2018 einige neue gesetzliche Regelungen. Diese Aspekte sind dabei besonders relevant – vom Widerrufsrecht für private Bauherren bis hin zur Entsorgung von flammbaren Dämmstoffen.
Neue Regelungen für Sanierung und Förderung
Auch in 2018 gibt es zahlreiche Neuerungen zu Sanierungs- und Förderprogrammen. Wer darüber nachdenkt, seine Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen und etwa eine Solaranlage oder Wärmeheizpumpe zu installieren, der erhält nur dann eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, wenn er vor Beginn der Arbeiten einen Förderantrag gestellt hat. Der Tilgungszuschuss, den die KfW-Bankengruppe für die Förderung von Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen gewährt, sinkt von 13 auf zehn Prozent der Speicherkosten.
Steuerliche Vorteile für besonders effiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit Gas und Öl sind nur noch nach Abzug von Investitionsbeihilfen möglich. Von diesem Jahr an ist es darüber hinaus möglich, kleinere Anlagen zur Energieproduktion mit einem Smart Meter auszustatten. Der digitale Zähler zeigt die Menge des erzeugten Stroms an und gibt die Daten an Stromversorger und Netzbetreiber weiter.
Wer eine Sanierung erwägt, kann mit diesem Online-Sanierungsrechner besser abschätzen, welche Kosten auf ihn zukommen könnten. Auch mögliche Fördermittel werden dabei aufgezeigt.
Das ändert sich für Bauherren in 2018
Für Bauherren bringt das Jahr 2018 gravierende Veränderungen durch das neue Bauvertragsrecht, das nun im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Künftig sind sie besser bei Bauvorhaben abgesichert. Bauverträge können nun innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Die Bauzeit laut Bauvertrag muss bis zu einem konkreten festzulegenden Datum eingehalten werden. Bisher musste keine konkrete Bauzeit benannt werden. Ausführende Firmen sind schadensersatzpflichtig, wenn sie die festgelegte Zeitspanne nicht einhalten können.
Ausführende Baufirmen müssen nun eine detaillierte Beschreibung der Leistungen, Gebäudedaten, des Grundrisses sowie zum Schallschutz- und Energiestandard des Neubaus erstellen. Bauherren ermöglicht dies, Angebote besser vergleichen zu können. Baufirmen sind zudem nun verpflichtet, einen Nachweis zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beim Bau zu erbringen.
Bauunternehmen dürfen nach der aktuellen Gesetzeslage maximal 90 Prozent des Gesamtpreises in Form eines Abschlags einfordern. Der Restbetrag wird bei der Übergabe der Immobilie fällig.
Die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen, meist Polystyrol, hat im vergangenen Jahr für Unmut unter Hausbesitzern und Firmen gesorgt. Diese enthalten Flammschutzmittel und waren als gefährlicher Abfall eingestuft worden. Vielerorts konnten sie nicht mehr oder nur noch zu sehr hohen Preisen entsorgt werden, was ganze Baustellen zeitweise lahmgelegt hat. 2018 ändert sich dies; entsprechende Dämmstoffe gelten in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Sie müssen nichtsdestotrotz gesondert gesammelt werden.
Wer seine Wohnung altersgerecht umbaut, erhält dafür 2018 vermutlich wieder einen Zuschuss von der KfW-Bank. Auch Maßnahmen zur Prävention von Einbrüchen werden wohl gefördert. Im vergangenen Jahr waren entsprechende Fördertöpfe zeitweise aufgebraucht, so dass keine Fördermittel mehr zur Verfügung standen.