Bonn (ddp.djn). Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Eiszapfen umgehend zu beseitigen. Das ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht, auf die der Verein «wohnen im eigentum» hinweist. Demnach müssen nicht nur Gehwege und die Zugänge zum Haus schnee- und eisfrei gehalten, sondern auch Eiszapfen entfernt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Häuser direkt an einen Fuß- oder Radweg grenzen. Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht drohen Schadenersatzforderungen und Bußgelder.
Eiszapfen sind aber nicht nur ein Sicherheitsrisiko. Sie können Hausbesitzern auch wertvolle Informationen über den Zustand ihrer Immobilie geben. Denn oft zeigen sie an, dass ein Dach nicht ausreichend wärmegedämmt ist. «Zieht warme Luft von innen nach außen, schmilzt die untere Schneeschicht. Das ablaufende Wasser gefriert an den eiskalten Dachrinnen und Dachkanten wieder», erklärt Jan Habermann, Bauberater von «wohnen im eigentum». So entstehen Eiszapfen. Auf ungenügende Wärmedämmung und Luftdichtigkeit sollte möglichst schnell reagiert werden, denn sie können Schäden am Gebäude wie Schimmel oder Feuchteschäden an den Dachbalken, verursachen.
(ddp)