Hamburg (dapd). Eine Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch gegen den Nahrungsmittelkonzern Unilever wegen der Vertuschung angeblicher Gesundheitsrisiken beim Verzehr der Margarine „Becel pro.activ“ wird am Freitag (17. August, 11.45 Uhr) vom Hamburger Landgericht verhandelt. Streitgegenstand sind Aussagen, die der Konzern über seine cholesterinsenkende Margarine verbreitet hat. Foodwatch sieht darin eine Verschleierung von Hinweisen auf Nebenwirkungen des Produkts, wie die Organisation auf ihrer Internetseite schreibt.
Konkret geht es um die von Unilever zitierte Einschätzung von Wissenschaftlern zu „Becel pro.activ“: „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist.“
Foodwatch erklärte dagegen, eine Reihe wissenschaftlicher Studien habe den Verdacht erhärtet, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten.
Unilever beteuert die Unbedenklichkeit von „Becel pro.aktiv“. Der Konzern ist einer der weltweit größten Produzenten von Nahrungsmitteln, Kosmetik und Haushaltsprodukten.
(Aktenzeichen: 324 O 64/12)
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