Heizöltanks sind jährlich zu warten. Der richtige Zeitpunkt dafür ist kurz vor der Befüllung, wenn der Tank möglichst leer ist. Das erleichtert auch die Reinigung. Diese ist sehr wichtig, denn Sedimente, die sich im Tank absetzen, verstopfen über kurz oder lang die Rohrleitungen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. „Bisher unterlagen nur Tanks mit einer Gesamtfüllmenge von 10.000 Litern einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Aufgrund des hohen Sicherheitsbedürfnisses wird voraussichtlich in naher Zukunft eine neue Verordnung in Kraft treten. Dann sind auch die Tanks mit einer Füllmenge von 1.000 Litern regelmäßig zu prüfen“, erklärt Heiko Drews vom TÜV Rheinland.
Wie häufig welchen Heizöltank prüfen
Wie häufig der Heizöltank zu prüfen ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich in der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen“ (AwSV) festgelegt. In der gibt es aber je nach Bundesland durchaus Unterschiede.
Wenn man in einem Wasserschutzgebiet lebt und der Öltank als Erdtank unter der Erde liegt sind ebenso relevant wie das mögliche Aufnahmevolumen des Heizöltanks. Als grobe Richtlinie gilt: Oberirdische Tanks mit mehr als 1.000 Liter Fassungsvermögen, die in einem Wasserschutzgebiet liegen, sowie alle Tanks mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen unterliegen einer regelmäßigen Frist zur Prfüung alle fünf Jahre.
Öltanks unter der Erde in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten muss man sogar alle zweieinhalb Jahre in Augenschein nehmen. Unterirdische Heizöltanks außerhalb von Trinkwassergebieten sind alle fünf Jahre erneut zu überprüfen.
Lieferant darf Befüllung des Öltanks verweigern
Diese Anlagen erhalten bei erfolgreicher Abnahme eine Prüfplakette. Fehlt diese Prüfplakette, kann der Heizöl-Lieferant die Befüllung des Öltanks mit Heizöl verweigern. In der Regel erfolgt eine wiederkehrende Prüfung alle fünf Jahre. Unabhängig davon muss man der Schornsteinfeger die Ölheizung alle zwei Jahre laut Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) kontrollieren.
Hier findet man die in den unterschiedlichen Bundesländern zuständigen auskunftspflichtigen Behörden:
Bundesland | Zuständige Behörde |
---|---|
Thüringen | Umweltbehörde / Untere Wasserbehörde |
Schleswig-Holstein | Umweltbehörde / Untere Wasserbehörde |
Sachsen-Anhalt | Umweltbehörde / Untere Wasserbehörde |
Sachsen | Umweltbehörde / Untere Wasserbehörde |
Saarland | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
Rheinland-Pfalz | Umweltbehörde / Untere Wasserbehörde, Kreis- und Stadtverwaltung |
Nordrhein-Westfalen | Umweltbehörde / Untere Wasserbehörde |
Niedersachsen | Umweltbehörde / Untere Wasserbehörde |
Mecklenburg-Vorpommern | Umweltbehörde / Untere Wasserbehörde, StALU Vorpommern |
Hessen | Umweltbehörde / Untere Wasserbehörde der Bezirksämter |
Hamburg | Wasserbehörde der Bezirksämter |
Bremen | Umweltbehörde / Untere Wasserbehörde |
Brandenburg | Umweltamt des jeweiligen Bezirks |
Berlin | Kreisverwaltungsbehörde |
Baden-Württemberg | Wasserbehörden der Stadt- und Landkreise |
Auch wenn aktuell eine regelmäßige Tankreinigung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist man als Betreiber eines Heizöltanks dazu verpflichtet, Dichtheit der Anlage und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen laufend zu überwachen.
Prüfen für die Umwelt
Bei der Prüfung spürt man undichte Stellen auf. Außerdem checken die Experten alle Sicherheitseinrichtungen wie Leckanzeigegerät und Grenzwertgeber. Hausbesitzer sollten auch zwischen den Wartungsterminen immer ein waches Auge auf den Tank haben. Wenn der Brenner oft „Störung“ anzeigt oder es im Auffangraum nach Öl riecht, sollte man sofort ein Fachbetrieb rufen.
Undichte Heizöltanks sind ein Umweltrisiko. Ein Liter ausgetretenes Heizöl kann bis zu 1.000.000 Liter Grundwasser verschmutzen. Auslaufendes Heizöl kann erhebliche Sanierungskosten nach sich ziehen, die der Öltankbetreiber möglicherweise selbst zu zahlen hat.