Berlin (dapd). Wenn Hausbesitzer ihre Heizung modernisieren lassen, lässt sich ein Teil der damit verbundenen Kosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistung einschließlich Mehrwertsteuer zurück.
Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden, wie die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne „Meine Heizung kann mehr ( www.meine-heizung.de ) mitteilte. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders bezahlt macht sich diese Regelung den Experten zufolge bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Mit dieser Heizungsoptimierung werden Heizungsanlagen so eingestellt, dass sie die Wärme effizienter im Haus verteilen und weniger Energie verbrauchen.
Den Angaben zufolge kostet der hydraulische Abgleich für ein Einfamilienhaus – je nach Zustand der Heizanlage – im Schnitt zwischen 600 und 1.000 Euro. Etwa die Hälfte davon sind Lohnkosten. Diese können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 60 bis 100 Euro.
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