Start Aktuelles Heizungen müssen regelmäßig geprüft und gereinigt werden

Heizungen müssen regelmäßig geprüft und gereinigt werden

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München (ddp). Rechtzeitig zur kalten Jahreszeit sollten Heizkörper regelmäßig gereinigt werden. Einmal pro Jahr sollte man sie mit einer Bürste oder einem feuchten Tuch säubern – möglichst vor der Heizperiode, empfiehlt der TÜV Süd. Das könne man selbst erledigen. Wenn die Heizkörper nicht warm werden, sei es in den meisten Fällen schon hilfreich, mit dem Entlüftungsschlüssel die Luft aus dem System zu lassen.

Der Wartungstakt für die Heizung selbst hänge vom Material ab, das verfeuert werde, erläutert der TÜV. Ein Gaskessel müsse alle zwei Jahre gereinigt werden, ein Ölkessel jährlich und der Kessel einer Holzpelletheizung einmal pro Halbjahr. Das Reinigen und Erneuern der Düsen ist bei Öl- und Gaskesseln einmal im Jahr fällig. Ebenfalls im Jahresabstand sollte ein Fachmann den Brenner kontrollieren.

ddp/sae/mhi