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Helfer beim privaten Hausbau sind zunächst automatisch versichert

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Helfer beim privaten Hausbau sind zunächst automatisch versichert

Schondorf (ddp.djn). Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau mit anpacken, so sind diese Helfer des Bauherrn grundsätzlich automatisch bei der Bauberufsgenossenschaft wie «echte» Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten. Versichert werden müssen alle Helfer, wenn deren Gesamtarbeitszeit mehr als 39 Stunden beträgt. Wer das vergisst, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro daran erinnert werden.

Von dem Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich der Bauherr selbst und sein Ehepartner. Sie können sich auf Antrag freiwillig bei der Bau-BG versichern. Die Prämien sind regional sehr unterschiedlich und liegen zwischen 1,50 bis 2,00 Euro pro Helferstunde. Die Beitragshöhe orientiert sich am Umfang der Mithilfe, an der Gefahrklasse und dem Beitragsfuss des letzten Umlagejahres.

In der Gefahrklasse wird das bei allen Eigenbaumaßnahmen auftretende Unfallrisiko berücksichtigt. Die Erfahrung zeigt nach Angaben der Berufsgenossenschaft, dass dieses Risiko im Eigenbau wesentlich höher ist als bei gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Versicherungsschutz besteht bei Arbeitsunfällen, die ein Versicherter im Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit auf der Baustelle erleidet. Versichert sind darüber hinaus, wie in jedem Arbeitsverhältnis auch, die Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, hier also der Baustelle.