Berlin (dapd). Immobilienkäufe laufen meistens über einen Makler. Dabei ist vielen Käufern nicht klar, wann sie eine Provision zahlen müssen und auf welche Leistungen sie einen Anspruch haben. Die Zeitschrift „Finanztest“ gibt in ihrer Januar-Ausgabe Tipps, worauf man beim Maklervertrag achten sollte und listet zahlreiche Gerichtsurteile auf, die sich mit dem Thema beschäftigen
Für den Kauf einer Eigentumswohnung im Wert von 200.000 Euro werden laut „Finanztest“ zum Beispiel in Berlin 14.280 Euro an Maklerprovision fällig, in Leipzig oder Köln sind es 7.149 Euro. Die Höhe der Erfolgshonorare reiche je nach Bundesland von 3,57 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises. Mitunter sei die Provision aber verhandelbar.
Grundlage des Anspruchs auf Provision sei der Maklervertrag. Der Makler müsse dem Käufer ein Angebot gemacht haben, aus dem klar ersichtlich sein muss, wie hoch die Provision ausfällt, wann sie fällig wird und wer sie zahlt. Der Käufer müsse das Angebot angenommen haben. Das tue er, erklärt „Finanztest“, wenn er beim Makler nach weiteren Leistungen fragt.
Die Höhe der Provision ist den Experten zufolge unabhängig davon, ob der Makler viel oder wenig für den Abschluss tun musste. Auch spiele keine Rolle, ob der Makler etwas von Immobilien versteht oder sich fortbildet. In Deutschland genügen für die Arbeit als Immobilienmakler ein Gewerbeschein und der Nachweis, keine Straftaten begangen zu haben, wie die Experten erläutern.
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