Bis dass der Tod uns scheidet – dieses Versprechen geben sich alle frisch vermählten Paare bei der Hochzeit. Es ist ihr innigster Wunsch, die Liebe bis zum letzten Tag aufrechtzuerhalten. In zwei von drei Fällen klappt das auch.
Nicht selten kommt es bei der Trennung zu einem Rosenkrieg, bei dem jeder Besitz unter den Hammer kommt. Streit gibt es nicht selten auch um gemeinsam bewohnte Immobilien. Was passiert mit der Wohnung oder dem Haus bei einer Scheidung oder Trennung?
Der emotionalste Besitz
Für Paare ist die gemeinsame Wohnung der Lebensmittelpunkt. Es ist das eigene Zuhause, in denen viele Geschichten erzählt wurden. Dort sind wohl möglich die gemeinsamen Kinder groß geworden. Der gemeinsam genutzte Wohnraum stellt die geplante Altersvorsorge dar. Entsprechend emotional wird über das Haus oder die Wohnung gestritten. Laut Gesetz wird von einer sogenannten Ehewohnung gesprochen.
Bei einer Scheidung oder Trennung hängt die weitere Nutzung der Immobilie von diversen Faktoren ab. In vielen Fällen können sich die beiden Streitparteien einigen. Passiert das nicht, muss in letzter Instanz ein Gericht entscheiden.
Der Wert der Immobilie
Unter den gemeinsamen Vermögenswerten stellt die Ehewohnung oft den größten Anteil dar. Aufgrund des hohen Kaufpreises eines Hauses oder einer Wohnung liegt meist eine Fremdfinanzierung vor, der Immobilienkredit von der Hausbank hat den Traum ermöglicht.
Wie es mit der Immobilie weitergeht, hängt unter anderem von ihrem Wert ab. Die kostenlose Immobilienbewertung von buyimmo.de bestimmt den aktuellen Wert. Für die Erhebung nutzen die Experten für die Bewertung von neuen und älteren Immobilien verschiedene Faktoren. Wesentlich für den aktuellen Verkehrswert sind der Standort, die Aufteilung der Zimmer und die Ausstattung. Das Grundstück, mögliche Altlasten und die Bausubstanz selbst sind ebenfalls wichtige Faktoren. Anhand dieser und weiterer Faktoren wird der aktuelle Verkehrswert bestimmt, der bei der Scheidung oder Trennung von Bedeutung ist.
Besitzverhältnisse entscheiden
Was mit der Ehewohnung nach der Trennung passiert, hängt wesentlich von den Besitzverhältnissen ab. Haben beide Partner die Immobilie gemeinsam finanziert, kann ein eventueller Verkauf oder eine Vermietung auch nur in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei einem Verkauf ist der aktuelle Verkehrswert ebenso wichtig wie bei der Übertragung der Ehewohnung auf einen der beiden Partner. Das ist etwa dann sinnvoll, wenn ein Partner weiterhin mit den gemeinsamen Kindern in der Immobilie wohnen bleiben möchte.
Die Art der Finanzierung lässt nicht immer auf die Eigentumsverhältnisse schließen. Ein gemeinsamer Darlehensvertrag begründet kein Eigentumsverhältnis. Unerlässlich bei einer Scheidung oder Trennung ist ein Auszug aus dem Grundbuch. Dort steht schwarz auf weiß, wer Eigentümer der Immobilie ist. Oft haben beide Partner gleiche Eigentumsverhältnisse. Möglich ist aber auch eine ungleiche Teilung.
Wenn das Gericht entscheidet
Können sich die getrennten Partner nicht über die weitere Nutzung der Immobilie einigen, landet der Streitfall vor Gericht. Die Entscheidung der Richter hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sind Kinder involviert, fällt die Entscheidung in der Regel zu ihrem Wohl aus. Der mit der weiteren Erziehung beauftragte Partner erhält das Nutzungsrecht.
Ist ein Partner freiwillig aus der Wohnung ausgezogen und bekundet binnen sechs Monaten nicht seinen Rückkehrwunsch, so verliert er sein Nutzungsrecht. Auch wenn vor der Trennung Gewalt von einem Partner ausgeübt wird, hat er meist kein Nutzungsrecht mehr.