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Immobilien: Immobilienkauf im Ausland will gut überlegt sein

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Berlin (dapd). Manchen Urlaubern gefällt es an ihrem Domizil im Ausland so gut, dass sie bereits dort über den Kauf einer Ferienimmobilie nachdenken. Ein Immobilienkauf im Ausland will aber gut überlegt sein, warnt die Bundesnotarkammer. Dort gelten oft andere Regeln für den Erwerb als in Deutschland.

Häufig, aber nicht in allen Ländern, ist beim Immobilienkauf im Ausland die Einschaltung eines Notars vorgeschrieben. Insbesondere die skandinavischen Länder Dänemark, Schweden und Norwegen oder auch die USA und England kennen keinen öffentlichen Notar, der als neutrale Amtsperson beide Vertragspartner berät und die Ausgewogenheit der Verträge prüft. In diesen Ländern müssen daher Käufer und Verkäufer jeweils einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen, um nicht von der anderen Seite übervorteilt zu werden.

Doch auch in den Ländern mit Notariat können die Aufgaben des Notars andere sein als die eines Notars in Deutschland. Interessenten sollten sich daher über die rechtlichen Gegebenheiten in dem jeweiligen Land informieren, bevor sie einen Vorvertrag unterschreiben, rät die Bundesnotarkammer. Dieser könne nämlich bereits bindende Verpflichtungen enthalten.

dapd.djn/mwo/mwa