Berlin (dapd). Investoren, die eine Immobilie in einem Sanierungsgebiet erwerben, können die Kosten für die Modernisierung und Sanierung innerhalb von zwölf Jahren von der Steuer absetzen. Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass der Immobilienkäufer die Baumaßnahmen vorher detailliert mit der Sanierungsbehörde vereinbart hat und diese ihm eine Bescheinigung über die Höhe der begünstigten Baukosten ausstellt. Nach Abschluss der Sanierung muss der Eigentümer der Immobilie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen.
Diese Steuervorteile stehen auch Investoren offen, die Eigentumswohnungen von Bauträgern kaufen. Voraussetzung ist lediglich, dass sie die Wohnung vor Beginn der Baumaßnahmen kaufen. „Bei dieser Gestaltung ergibt sich im Detail jedoch eine Vielzahl von Problemen“, sagt Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Das liege schon daran, dass an dem Verfahren außer der Sanierungsbehörde das Betriebsfinanzamt des Bauträgers sowie das Wohnsitz-Finanzamt des Käufers beteiligt sind.
Häufig sei sogar strittig, welche Behörde für die einzelnen Fragen zuständig ist. Den Beteiligten sei oft auch nicht klar, dass in diesen Fällen die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen nicht durch die Baukosten, sondern einen bestimmten Anteil der Anschaffungskosten gebildet wird und dass dieser im Kaufvertrag vertraglich vereinbart werden kann.
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