Start Aktuelles Immobilienkredit: Bank darf nach Kreditkündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern

Immobilienkredit: Bank darf nach Kreditkündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern

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Stuttgart (dapd). Bankkunden, deren Immobilienkredit von der Bank gekündigt wurde, müssen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Wird sie ihnen trotzdem vom Kreditinstitut in Rechnung gestellt, können sie das Geld zurückfordern. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Blick auf eine aktuelle Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 512/11).

Eine Bank hatte von einem Kunden, der seine Kreditraten nicht mehr bedienen konnte, nach der Kündigung zusätzlich zu den ausstehenden Raten, der Restschuld und den Verzugszinsen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht hatten dies gebilligt. Der Bundesgerichtshof stellte in der mündlichen Verhandlung klar, dass der Bank neben den ausgebliebenen Ratenzahlungen und der Restschuld lediglich Verzugszinsen zustünden. Die Vorfälligkeitsentschädigung müsse das Institut zurückzahlen.

Das habe die Bank akzeptiert, ohne dass ein Urteil gesprochen worden sei. Darlehensnehmer, denen der Kredit von der Bank gekündigt wurde und die eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, sollten nun von ihrem Geldinstitut die Vorfälligkeitsentschädigung nebst ihnen zustehender Zinsen zurückverlangen, raten die Verbraucherschützer. Wegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gelte das mindestens für Beträge der vergangenen drei Jahre.

dapd.djn/T2013022500656/kaf/K2120/mwo