Berlin (dapd). Ein Immobilienmakler ist verpflichtet, Kaufangebote von Dritten an seine Kunden weiterzuleiten. Das stellt der Ombudsmann Immobilien im Immobilienverband Deutschland (IVD) klar. Sonst würde sich der Makler Schadensersatzansprüchen des Eigentümers aussetzen.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Ehepaar beschwert, dessen Grundstückskaufangebot vom Verkäufer nicht berücksichtigt worden war, weil es höhere Angebote gab. Über diese hatte der Makler den Eigentümer informiert, der sich daraufhin für einen anderen Interessenten entschied.
Das Ehepaar warf dem Immobilienmakler vor, er habe zu einem unzulässigen Bieterverfahren aufgerufen. Diesen Vorwurf konnte der Ombudsmann jedoch nicht bestätigen. Mit der Information über höhere Kaufangebote habe er nur seine ihm nach der Rechtsprechung obliegenden Verpflichtungen gegenüber seinem Kunden wahrgenommen.
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