Start Aktuelles Käufer sollten gebrauchte Immobilien auf gesundheitsgefährdende Materialen untersuchen lassen

Käufer sollten gebrauchte Immobilien auf gesundheitsgefährdende Materialen untersuchen lassen

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— von Katja Fischer —  Ältere Häuser haben oft einen besonderen Charme und sind bei Käufern sehr beliebt. Doch in ihnen stecken mitunter böse Überraschungen, warnt der Bauherren-Schutzbund. Wenn sich Schadstoffe in der Bausubstanz oder im Boden verbergen, können sie sogar zur Gesundheitsgefahr für die Bewohner werden.

„Insbesondere in Gebäuden, die nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden, sind Materialien verbaut, deren Wirkung damals noch nicht bekannt war“, erklärt Rainer Huhle, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzverbandes (BSB). Beispiele sind krebserregende Parkettkleber, die mit Polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sind, Asbest in Bodenbelägen und Verkleidungen, stark formaldehydhaltige Holzwerkstoffe, flüchtige organische Stoffe (VOC) aus Lösemitteln und Biozide in Holzschutzmitteln, die außen wieinnen angewendet wurden. Noch Jahrzehnte nach ihrem Einbau rufen manche dieser Stoffe gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor, dievon einem unspezifischen Unwohlsein, Kopfschmerzen, Müdigkeit und gereizten Schleimhäuten über Allergien bis hin zur Krebsgefahr reichen.

„Vor allem Asbest ist noch in vielen Altbauten versteckt“, sagtThomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB).Bis in die 1980er Jahre hinein wurde es verbaut, in Fassaden,Dächern, Dämmstoffen und Klebern. Bis 1991 durfte es noch in Formvon Asbestzementprodukten eingebaut werden. „Deshalb können auchrelativ neue Häuser durchaus betroffen sein“, betont Penningh.

Kaufinteressenten von gebrauchten Immobilien sollten eineeventuelle Schadstoffbelastung des Gebäudes und des Grundstücksunbedingt in den Vertragsverhandlungen ansprechen, rät derSchutzbund. Denn in den meisten Kaufverträgen überGebrauchtimmobilien wird ein sogenannter Gewährleistungsausschlussvereinbart. Das heißt, die Immobilie wird erworben wie sie steht undliegt, also unter Umständen mit sämtlichen darin verborgenenMängeln. „Das kann für den Käufer ganz schön ins Geld gehen“, sagtHuhle.

Grundsätzlich ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer übereinen schwerwiegenden Mangel wie beispielsweise eine Schadstoffbelastung aufzuklären, wenn er davon weiß. Weist derVerkäufer darauf hin, dass die Immobilie eventuell Schadstoffe enthält, sollte unbedingt ein unabhängiger Fachmann mit der Untersuchung beauftragt werden. Selbst wenn der Käufer die Kostendafür selbst tragen muss, ist das allemal besser, als mit dem Risiko einer Schadstoffgefahr zu leben. Wenn beeinträchtigendeSchadstoffbelastungen vorhanden sind, rät der Bauherren-Schutzbundvom Kauf Abstand zu nehmen. Kommt ein Kaufvertrag unter Ausschluss der Gewährleistung trotz der Offenbarung gravierender Mängel durchden Verkäufer zustande, sind Mängelrechte des Käufersausgeschlossen.

Oft erklären Verkäufer aber, dass sie nichts von einerSchadstoffbelastung wissen. Wenn das nicht der Wahrheit entspricht,müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Denn verschweigt der Verkäuferbei Abschluss des Kaufvertrages wissentlich einen wesentlichenMangel, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und sich von dem Vertrag lösen. Er trägt allerdings die Beweislast.

In einem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall musste einVerkäufer für die Sanierungskosten aufkommen, weil er den Käufer nicht über die beim Hausbau verwendeten Asbestplatten an der Außenfassade informiert hatte (AZ: V ZR 30/08). Im wird laut BGHArglist vorgeworfen, weil er von der Belastung Kenntnis hatte. DerVerkäufer haftet nun nicht nur für den Mangel an sich, sondern auchfür die Verletzung seiner „vorvertraglichen Aufklärungspflicht“.

Käufer von gebrauchten Immobilien sollten also besondersaufmerksam sein, und sich vor dem Kauf genau informieren. Am bestenist es, dem Verkäufer einen umfangreichen Fragenkatalog vorzulegen.Hilfe dabei gibt ein Ratgeber des Bauherren-Schutzbundes, der unterbsb-ev.de heruntergeladen werden kann. Er bietet einen Überblick über heute noch mögliche schadstoffbelastete Bauteile und Materialien, gegliedert nach der Entstehungszeit der Häuser.

dapd.djn/kaf/mwo