Wenn Bauarbeiten in der Nachbarschaft schon beim Einzug in die neue Wohnung absehbar waren, dürfen Mieter wegen des Baulärms nicht die Miete mindern. Besonders in der Nähe von Bahnhöfen, Flughäfen oder Autobahnkreuzen ist mit Baulärm auch an den Wochenenden zu rechnen, befand das Landgericht Berlin in seinem Urteil (Aktenzeichen: 63 S 206/11).
Ein Mieter hatte sich durch den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz in Berlin erheblich gestört gefühlt. Doch eine Mietminderung war nicht zulässig, denn die Bauarbeiten seien zu erwarten gewesen, entschied das Gericht. Es wäre vielmehr ungewöhnlich gewesen, wenn keine Arbeiten an Sonntagen und nachts stattgefunden hätten.
dapd.djn/T2012110802401/kaf/K2120/mwo