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KFZ-Versicherung: Nachlässig verwahrte Autoschlüssel mindern Versicherungsschutz

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KFZ-Versicherung: Nachlässig verwahrte Autoschlüssel mindern Versicherungsschutz

Wer seinen Autoschlüssel am Arbeitsplatz unbeaufsichtigt lässt, kann beim Diebstahl seines versicherten Wagens auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. Das Oberlandesgericht Koblenz stellte in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung fest, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims ihre Schlüssel hätte einschließen müssen. Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.

Der Wagen der Frau war im April 2010 gestohlen worden, nachdem sie einen Korb mit den Schlüsseln abends an ihrem Arbeitsplatz für längere Zeit aus den Augen gelassen hatte. Das Auto wurde später stark beschädigt gefunden. Der Schaden betrug rund 7.000 Euro. Die Versicherung erstatte aber nur die Hälfte des Geldes. Zurecht, wie die Koblenzer Richter nun entschieden. Die Frau hätte die Möglichkeit gehabt, die Schlüssel in einem abschließbaren Spind aufzubewahren. Dies nicht zu tun, sei grob fahrlässig gewesen.

Quelle Oberlandesgericht Koblenz: Aktenzeichen 10 U 1292/11