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Klamme Hausbesitzer bleiben auf Immobilien sitzen

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Klamme Hausbesitzer bleiben auf Immobilien sitzen

Klamme Hausbesitzer bleiben auf Immobilien sitzen – Mancherorts gefährdet unverkäufliches Vermögen zunehmend Privatinsolvenzen.

Eigentlich hat Familie Brunner (Name geändert) ihr Haus im hessischen Schwalm-Eder-Kreis immer als eine Art Lebensversicherung betrachtet. «Man muss keine Miete zahlen, wenn man in den eigenen vier Wänden wohnt», sagt der 65-jährige Hermann Brunner, «und es hat ja auch insgesamt einen gewissen Wert.». Doch ebenso wie zahlreiche andere Hauseigentümer hat sich das Rentnerpaar gründlich verkalkuliert. Laut Schuldnerberatung der Hessischen Verbraucherzentrale versuchen in Nordhessen immer mehr Eigentümer ländlicher Immobilien vergeblich, ihr Haus oder ihre Wohnung loswerden. Niemand will sie haben – noch nicht einmal geschenkt.

Überschuldet und Haus nicht verkaufbar

Eva Raabe, leitende Verbraucherberaterin des Zentrums Kassel/Nordhessen, bringt das Problem auf den Punkt: «Diese Häuser sind nicht zu verkaufen, aber die Leute können sie wegen der hohen Kosten für Energie und Instandhaltung auch nicht halten.» Die Betroffenen hätten in der Regel ein niedriges Einkommen oder bezögen Sozialhilfe.

Auch die Brunners erhalten unterstützende Hilfe zum Lebensunterhalt, außerdem sind sie verschuldet. Von der Gasrechnung sind noch 1400 Euro offen, beim Strom sind es 500 Euro. «Wir sind überhaupt erst in die Schuldnerberatung gegangen, weil wir Angst hatten, dass E.ON uns von der Versorgung abklemmt», erklärt Siegrid Brunner.

Um der Überschuldung zu entrinnen und mit Hilfe eines privaten Insolvenzverfahrens noch einmal von vorne anzufangen, müssten die Brunners ihr Haus veräußern. So will es das Gesetz. «Deshalb gab es eine Zwangsversteigerung, aber ein Käufer fand sich nicht», berichtet Raabe. Das Haus bleibt folglich bei den Eigentümern – mit allen Kosten, die es verursacht.

Haus aufgeben – Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber

Für die Wissenschaftlerin Beatrix Roth vom Institut für Finanzdienstleistungen Hamburg ist klar: «Der Wohnungsmarkt und unsere Insolvenzordnung können für Menschen mit niedrigem Einkommen zur Fessel werden.». Eine mögliche Lösung sei die Aufgabe des Hauses, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben sei:

«Gemäß Paragraph 928, Absatz 1 BGB kann das Eigentum an einem Grundstück dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.»

Dass das nicht ohne Folgen bleibt, zeigt ein Fall in Jesberg. Dort gab die Eigentümerin einer alten Scheune im vergangenen Sommer beim zuständigen Amtsgericht in Fritzlar alle Ansprüche an ihrem Grundstück auf. Seitdem sei die Immobilie ein «heiß umkämpftes Stück Niemandsland», sagt Bürgermeister Günter Schlemmer. «Wir als Gemeinde wollen diese baufällige Scheune nicht haben – und erst recht nicht dafür aufkommen, wenn durch sie Personen zu Schaden kommen.»

Pflichten ehemaliger Eigentümer

Thomas Horn, Leiter der Bauaufsicht beim Schwalm-Eder-Kreis, sieht die ehemalige Eigentümerin weiter in der Pflicht: «Niemand kann sich einfach mit einem Gang zum Amtsgericht aus der Verantwortung für sein Gebäude ziehen.» Falls das herrenlose Gebäude die öffentliche Sicherheit gefährde, werde sich die Bauaufsicht weiter an die Frau wenden.

Rechtspfleger Manfred Eckhardt, der den Fall am Fritzlarer Amtsgericht bearbeitet, äußert derweil Verständnis: «Wenn jemand sein Eigentum aufgibt, hat er fast immer einen guten Grund dafür.». Meist seien dann die Abrisskosten höher als der Wert des gesamten Grundstücks. Aber auch er betont: «An den persönlichen Verpflichtungen des ehemaligen Eigentümers wird sich nichts ändern, solange kein neuer Eigentümer gefunden ist.». Es gelte das Prinzip der Störerhaftung: Wer Störendes wie ein abgemeldetes Auto einfach im öffentlichen Bereich abstelle, den könne man für Folgeschäden genauso haftbar machen wie jemanden, der sich von seinem alten Gebäude trenne.

Einig sind sich Finanzberater, Behördenvertreter und Verbraucherschützer momentan lediglich darin, dass die Probleme mit den «Schrott-Immobilien» zunehmen. «Allein in der Schuldnerberatung in Borken haben wir jede Woche einen neuen Fall», sagt Beraterin Raabe. «Gerade jetzt zu Jahresbeginn, nachdem die Strom- und Energiewerke ihre Abrechnungen rausgeschickt haben, rechnen wir eher noch mit einer Zunahme.»