Eine Hochrechnung der Firma MINEKO zeigt eine Verschwendung von 112 Millionen Euro Steuergeldern im Jahr wegen falscher Nebenkosten auf. Hintergrund seien die von den Ämter übernommenen Mietnebenkosten, zu deren Abrechnungen sie nicht zur Überprüfung befugt seien.
In Deutschland haben Empfänger von Sozialleistungen nach §22 SBG II einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Die Kommune übernimmt demnach die Mietnebenkosten. Die Krux: Auf Richtigkeit geprüft werden darf diese Abrechnung durch die Ämter nicht, da es ihnen untersagt ist, in die Rechtsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter einzugreifen, so Andreas Ebeling, Sprecher der Berliner Jobcenter. Dr. Katharina von Knop, Geschäftsführerin von MINEKO und Expertin für Mietnebenkosten, hat in einer Hochrechnung ermittelt, dass durch diese Gesetze Mehrkosten in Höhe von 112 Mio. Euro für die deutschen Steuerzahler entstehen können. ¹
Attraktiv für Vermieter: Miete vom Amt und keine Prüfung der Nebenkosten
In Deutschland empfangen laut aktueller Statistiken fast eine Million Menschen Sozialleistungen und knapp 800.000 Haushalte Wohngeld. Da die Kosten für Miete und Heizung lediglich für „angemessen große Wohnräume“ übernommen werden, sind auch nur Wohnungen in einem gewissen Preissegment geeignet. Für Vermieter sind Empfänger von Sozialleistungen herzlich willkommen, da von einer regelmäßigen Zahlung der Miete durch das Amt und einer Übernahme der Nebenkosten ohne weitere Überprüfung ausgegangen werden kann. Dies bedeutet wenig Stress bei sicheren Einkünften.
Unsicherheit bei Mietern: Rechte oft nicht bekannt
Vielen Mietern sind ihre Rechte nicht bekannt – oftmals fehlt auch das Wissen über die komplizierten Nebenkostenabrechnungen. Noch schwieriger ist es häufig für ausländische Mitbürger, da Betriebskosten in anderen Ländern meist komplett anders berechnet werden oder bereits in der Miete enthalten sind. Sprachbarrieren und Unsicherheiten im Umgang mit dem deutschen Mietrecht erschweren dabei die Prozesse von Nebenkostenabrechnungen immens. So werden Abrechnungen akzeptiert, ohne sie zu hinterfragen. Weiterhin müssen die Kosten für eine Prüfung vom Mieter selbst übernommen werden. Der Sachbearbeiter ist lediglich befugt, Hinweise zu geben, wenn eine Abrechnung vom Durchschnittswert des Bundeslandes abweicht, aber nicht dazu, die Kosten zu übernehmen. Bei Empfängern sozialer Leistungen reißt der klassische Weg ein riesiges Loch in die eigene Kasse.
Abzocke? Nicht immer vorsätzlich!
Eine aktuelle Studie von MINEKO zeigt, dass 88 Prozent aller Nebenkosten in Deutschland falsch sind – nicht ausschließlich zu Gunsten der Vermieter, aber im Fall der von den Kommunen gezahlten Abrechnungen immer zu Ungunsten des Steuerzahlers. „Das Konstrukt der Nebenkosten ist derart kompliziert, dass Vermieter oft selbst nicht sicher sind, ob bestimmte Kosten umlagefähig sind oder nicht. Demnach kann eine Überprüfung der Nebenkostenabrechnung für beide Seiten sinnvoll sein, um Transparenz zu gewährleisten und zusätzlich die Steuerzahler zu entlasten.“, so Dr. Katharina von Knop.
Fazit: Bei Verdacht Alternative suchen
Eine klassische Prüfung der Mietnebenkosten sieht vor, dass ein Mieter einen niedergelassenen Anwalt beauftragt. Dieser kostet circa 150 Euro. Bei einem im Vergleich günstigen Mieterverein wird eine Jahresgebühr von 70 Euro fällig. Bei Fehlern können hier zunächst weitere Anwaltskosten anfallen.
Durch die bestehenden komplizierten Regelungen ist eine sachgerechte Prüfung der Nebenkostenabrechnung für den Mieter nicht immer einfach, da Mieterschutzbund und Anwalt für Empfänger von Sozialleistungen eine finanzielle Hürde darstellen können und das Sozialamt selbst nur im seltensten Härtefall prüfen darf. Sollte der Verdacht einer falschen Abrechnung seitens des Mieters bestehen, gibt es allerdings alternative Möglichkeiten zu Mieterbund und Anwalt: Gewisse Einrichtungen der Kirchen (zum Beispiel Caritas oder Deutsches Rotes Kreuz) bieten Beratungen an. Weiterhin gibt es Services zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung durch Experten, wie beispielsweise die Ersteller der Hochrechnung, die Firma MINEKO, die kostengünstigen Service anbieten
[¹] Berechnung durch MINEKO: Bei 800.000 Empfängern von Wohngeld (aktuelle Zahl 2012/13: 783.000 laut statistischem Bundesamt) unter der großzügigen Annahme, dass nur 50 % der Abrechnungen zu Lasten der Sozialhilfeempfänger falsch sind. Laut Datenauswertung von MINEKO sind 88% der Mietnebenkostenabrechnungen fehlerhaft.
Über MINEKO
MINEKO steht für „Mietnebenkosten“ und bietet einen Service zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung durch juristische Experten. Die Firma hat es sich zum Ziel gesetzt das komplexe Thema der Mietnebenkosten durch einen innovativen, digitalen Prozess zu vereinfachen. Jede Abrechnung will der Anieter innerhalb von 24 Stunden genauestens prüfen- ohne vorherige Anmeldung oder Abo. Die Ergebnisse werden nach der Prüfung mit zusätzlichen Tipps und Tricks zur Nebenkostenabrechnung dargestellt, ergänzt um ein personalisiertes Schreiben an den Vermieter. MINEKO wurde im Januar 2014 von Daniel Schlör, Chris Möller und Steffen Groß gegründet. 2015 hat Dr. Katharina von Knop die Geschäftsführung übernommen. Die Experten und Anwälte von MINEKO besitzen langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Immobiliendienstleistung und des Mietrechts.