Berlin (ddp.djn). Verbraucher sollen sich künftig besser gegen nachteilige Kreditauskünfte wehren können. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin eine Novelle zum Datenschutzgesetz, wonach Betroffene künftig kostenlos prüfen können, welche Daten als Grundlage für die Einschätzung ihrer Zahlungsfähigkeit verwendet werden. Dadurch haben sie die Möglichkeit, fehlerhafte Angaben zu korrigieren und Missverständnisse aufzuklären. Verweigern die zuständigen Stellen eine Herausgabe der Informationen, können Bußgelder verhängt werden.
Insbesondere das sogenannte Scoring wird dadurch transparenter. Mit dem bisher undurchsichtigen mathematisch-statistischen Verfahren berechnen Auskunfteien das Ausfallrisiko einer bestimmten Person für einen Kredit. Kreditinstitute, Telekommunikations- oder Handelsunternehmen entscheiden auf dieser Basis, ob und zu welchen Konditionen sie einen Vertrag mit dem Kunden abschließen. Verboten soll es künftig sein, dass die Wohngegend bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit eine übergeordnete Rolle spielt.
Die Opposition kritisierte die Novelle als unzureichend. FDP-Innenexpertin Gisela Piltz forderte, den Anwendungsbereich für das Scoring einzuschränken. Das Verfahren dürfe nur dort verwendet werden, wo es besondere finanzielle Ausfallrisiken für die abfragenden Unternehmen gebe. Grünen-Innenexpertin Silke Stokar monierte, dass weiterhin erlaubt sei, Wohnortdaten in die Ermittlung der «Scorewerte» einzubeziehen. Der Linke-Datenschutzexperte Jan Korte kritisierte dies ebenfalls. Zugleich warf er – wie schon seine Vorrednerinnen – der Bundesregierung Zögerlichkeit bei der Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes vor.
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