Start Ratgeber für Immobilienkäufer Maklerprovision – Aktuelle Regelung 2022

Maklerprovision – Aktuelle Regelung 2022

0
Maklerprovision – Aktuelle Regelung 2022

Wichtige Informationen zur neuen Maklerprovision. Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien über einen Makler fällt natürlich eine Maklerprovision an. Doch wer muss diese bezahlen und wie sieht die rechtliche Lage aus? Diese und andere Fragen beantworten wir im folgenden Beitrag.

Wann darf Immobilienmakler Provision verlangen?

Nach der Reform der Maklerprovision von Wohnimmobilien in 2021 hat sich einiges geändert. So gibt es nun neue Regeln darüber, wer den Makler bezahlen muss. Grundsätzlich hat ein Immobilienmakler einen Anspruch auf Maklerprovision, wenn ein wirksamer Maklervertrag abgeschlossen wurde, der Makler eine Maklertätigkeit erbracht hat und ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde. Gleichzeitig sollte die Maklertätigkeit Ursache für den Vertragsabschluss und der Vertrag hinsichtlich aller Punkte gültig sein. Dann hat ein Makler Anspruch auf eine Provision.

Wer bezahlt Makler bzw. Maklerprovision?

Bis Juni 2015 hat der Gesetzgeber keine Vorgabe gemacht, wer die Provision des Maklers zu tragen hat. Bei Vermietungen war es daher früher fast immer der Mieter, der bezahlen musste. Beim Immobilienverkauf zahlten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg lange Zeit weiterhin die Käufer die Maklerprovision, während in den übrigen Bundesländern Verkäufer und Käufer die Provision meistens zu denselben Anteilen übernommen haben.

Eine gesetzliche Neuregelung hat für eine faire Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer gesorgt. Am 1. Juni 2015 hat die Bundesregierung das Bestellerprinzip eingeführt, was dafür sorgt, dass der Besteller des Maklers auch die Provision bezahlen muss. In der Regel ist dies der Vermieter. Das Gesetz kommt bei allen Mietern natürlich gut an, da eine Wohnung ohne zusätzliche Gebühren angemietet werden kann. Das sorgt jedoch dafür, dass manche Vermieter hohe Abstandszahlungen verlangen, etwa für Einbauküchen, um sich die Maklerkosten indirekt wiederzuholen.

Darüber hinaus ist das Angebot an Mietwohnungen rückläufig und es wird immer schwieriger, überhaupt eine Wohnung zu finden. Viele Vermieter akzeptieren gleich einen Nachmieter, statt die Wohnung regulär über einen Makler auf dem Markt anzubieten.

Wer zahlt was beim Verkauf/Kauf?

Die Große Koalition hat sich im August 2019 im Rahmen des Wohnpakets darauf geeinigt, dass sich Verkäufer und Käufer die Provision teilen sollen. Das soll insbesondere Käufer in den oben genannten Bundesländern Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Hessen entlasten, da diese in der Vergangenheit die gesamte Provision zu tragen hatten. Die neue Regelung oder die Teilung der Maklerprovision gilt seit dem 23.12.2020.

Wer hat Maklerprovision laut neuem Gesetz zu zahlen?

Per Gesetz sind nun drei Varianten von Provisionsvereinbarungen möglich: So kann der Makler einen Vertrag mit Verkäufer und Käufer abschließen und vereinbart im Vorhinein eine Doppelprovision – diese Variante dürfte nun der Regelfall sein. Provisionsvereinbarungen sind nur in gleicher Höhe möglich, Verkäufer und Käufer tragen also jeweils 50 % beim Wohnungs- oder Hauskauf.

Seit dem 23.12.2020 kann ein Makler also nicht mehr mit einer Partei eine unentgeltliche Tätigkeit vereinbaren und sich von der anderen Partei Maklergebühren versprechen lassen. Wird eine solche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen, dann ist auch der Käufer nicht mehr verpflichtet, die Provision zu zahlen. Eine Partei, in der Regel der Verkäufer, kann mit dem Makler natürlich auch einen Vertrag abschließen und sich zur vollen Provisionsübernahme verpflichten.