Berlin (dapd). Mieter dürfen die Miete mindern, wenn der Weg zur Mülltonne deutlich verlängert wird. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Urteil / Aktenzeichen: 6 C 258/12). Ursprünglich befand sich der Müllplatz in 85 Metern Entfernung zum Haus auf einem Nachbargrundstück, das die Mieterin erreichen konnte, ohne über eine öffentliche Straße zu gehen. Dann wurde der Standort der Mülltonnen verlegt, und die Entfernung von der Haustür erhöhte sich auf 165 Meter. Zudem führt der Weg jetzt entlang einer öffentlichen Straße. Die Mieterin hielt dies für einen Mangel und minderte die Miete um fünf Prozent.
Das Gericht hielt eine Mietminderung für gerechtfertigt, allerdings nur in Höhe von 2,5 Prozent. Die Lage des neuen Müllplatzes sei ein Mangel, weil die Mieterin nun einen erheblich längeren Weg zurücklegen müsse.
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