Berlin (dapd). Mieter müssen ihre Balkone von Schnee und Eis räumen und die Abflüsse freihalten. Sonst haften sie für Schäden, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervorgeht. In dem Fall hatte eine Mieterin den Balkonabfluss nicht vom Eis befreit. Deshalb sammelte sich das Schmelzwasser auf dem Balkon und drang über die Balkontür in ihre Wohnung ein. Von dort gelangte es in die darunter liegende Wohnung, wo die Decke und eine Wand durchfeuchtet wurden.
Die Vermieterin verlangte von der Mieterin den Ersatz der Kosten, die für die Renovierung der darunter liegenden Wohnung entstanden, sowie den Ersatz der Mietminderung, die deren Mieter vorgenommen hatte. Das Gericht gab der Vermieterin recht. Der vereiste Abfluss sei die alleinige Ursache für das eingedrungene Wasser. Es gehöre zu den Mieterpflichten, ihn freizuhalten. Die Mieterin müsse deshalb die entstandenen Schäden ersetzen.
(Aktenzeichen: Amtsgericht Berlin-Neukölln 13 C 197/11)
dapd.djn/T2013012200821/kaf/K2120/mwo