Es gibt unzählige Mythen über Pflichten und Rechte von Mietern – GARANT Immobilien hat eine aktuelle Auswahl der populärsten Mietirrtümer zusammengestellt.
Mehrere Hunderttausend Mietstreitigkeiten landen jedes Jahr vor Gericht. Dabei stellt sich oft die Frage: Welche Rechte haben Mieter und Vermieter? Darf man nachts duschen? Muss der Mieter bei Eigenbedarf ausziehen? Für Reparaturen muss immer der Vermieter aufkommen?
Platz 5 der Mietirrtümer: Rauchen in der Mietwohnung
In der Mietwohnung darf so viel geraucht werden, wie man möchte Der Streit zwischen Rauchern und Nicht-Rauchern scheint sich in Deutschland zu legen. Die Raucher haben sich in Lokalen an Raucher-Bereiche im Freien gewöhnt und genießen ihre Freiheit in eigenen vier Wänden. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen sich Raucher auch zu Hause nicht so sicher fühlen. Zwar hat das BGH kürzlich die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung auf Grund von Rechtsfehlern aufgehoben, wiesen aber den Fall zur erneuten Verhandlung an ein Landgericht zurück. Das heißt, wenn der Zigarettenrauch Nachbarn zu einem hohen Grad belästige, kann eine Kündigung rechtmäßig sein.
Platz 4 der Mietirrtümer: Nachts darf nicht geduscht werden
Feucht fröhlich geht es auf Platz vier unserer Hitparade der beliebtesten Mietirrtümer weiter. Die nächtliche Dusche ist für viele unverzichtbar. Egal ob man früh raus muss oder spät nach Hause kommt. Ganz legal soll die nächtliche Hygiene-Einheit angeblich nicht sein. Denn es gelte ja die allgemeine Nachtruhe. „Falsch gedacht. Die nächtliche Dusche gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Denn wer zum Beispiel im Schichtdienst arbeitet, kann gar nicht anders, als nachts zu duschen,“ sagt Andreas Schaffert, Mietexperte bei GARANT Immobilien.
Platz 3 der Mietirrtümer: Für Reparaturen muss immer der Vermieter aufkommen
Stimmt das wirklich? In einer Wohnung geht ab und an etwas kaputt. Der Vermieter muss in jedem Fall einen Handwerker beauftragen und auch für kleinere Reparaturen finanziell aufkommen. Oder? „Wenn nichts im Mietvertrag festgehalten wurde, muss der Vermieter tatsächlich auch für kleine Reparaturen aufkommen. Wenn eine sogenannte Kleinreparaturen-Klausel vereinbart wurde, können dem Mieter bis zu einer bestimmten Deckelung, beispielsweise bis zu 3 bis 5 Prozent der Jahresmiete, Kleinstreparaturen in Rechnung gestellt werden,“ so Mietexperte Andreas Schaffert von GARANT. Mehr Informationen in unserem Beitrag über Vermieter, Reparaturen und Mieter als Heimwerker.
Platz 2: Untermieter sind generell verboten
Es geht für längere Zeit in den Urlaub oder Sie gönnen sich eine Auszeit im Ausland. Die Miete könnte man sich durch einen Untermieter sparen. Aber darf man das überhaupt? Die Untermiete pauschal zu verbieten, geht nicht. Es wird
hier zwischen einer teilweisen und kompletten Untervermietung unterschieden. Bei der kompletten Untervermietung benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Bei der teilweisen Untervermietung besteht sogar ein Anspruch auf die
Untervermietung, wenn man sich die Wohnung finanziell nicht mehr leisten kann.
Platz 1: Bei Eigenbedarf muss der Mieter immer ausziehen
Eine der verbreitetsten Mythen ist, erhebt der Vermieter Anspruch auf Eigenbedarf, muss ich immer aus meiner Wohnung ausziehen. Ist das ohne weiteres erlaubt? Ohne Begründung ist eine Eigenbedarfskündigung nicht möglich.
Hier wird im Falle eines Rechtsstreits abgewogen, wer die bedeutenderen Argumente für einen Einzug oder gegen einen Auszug hat. In Extremfällen kann der Mieter auch in der Wohnung bleiben, wenn dies nachvollziehbar begründet
ist. Mehr in unserem Beitrag zur Eigenbedarfskündigung.
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