Start Aktuelles Mietrecht: Garage ist bei getrenntem Mietvertrag kündbar

Mietrecht: Garage ist bei getrenntem Mietvertrag kündbar

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Karlsruhe (dapd). Vermieter können eine Garage unabhängig von der Wohnung kündigen, sofern der Mietvertrag über die Garage separat abgeschlossen wurde. Dieses Urteil (Aktenzeichen: VIII ZR 251/10) verkündete der Mietsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in letzter Instanz.

In dem Fall wollten Mieter in Duisburg ihre Garage nicht räumen, weil sie diese bereits 1955 zusammen mit ihrer Wohnung gemietet hätten. Im Wohnungsmietvertrag war von einer Garage aber keine Rede. Entgegen der Vorinstanzen bejahte der BGH die Räumungspflicht der Garage durch die Mieter.

(Zusammenfassung bis 1530, 20 Zeilen)

dapd.djn/uk/rad/mwa