Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kommt den Wohnungsnutzern bei der geplanten Reform des Mietrechts entgegen. Anders als anfänglich von Schwarz-Gelb geplant, soll es Vermietern auch künftig nicht erlaubt sein, die Miete nach einer Sanierung zur Senkung des Energieverbrauchs um mehr als elf Prozent zu erhöhen. „Bei der erlaubten Mieterhöhung werden wir die Höchstgrenze von derzeit elf Prozent für Modernisierungen auf keinen Fall antasten“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der „Financial Times Deutschland“ (Freitagausgabe). „Die Vermieter können diese ja bereits heute meist nicht ausschöpfen, da derartige Mieterhöhungen am Markt häufig nicht durchsetzbar sind.“ Schon heute legten viele Vermieter auf langjährige Mietverhältnisse mehr Wert „als auf kurzfristige Rendite“.Teil der Mietrechtsreform soll auch sein, das sogenannte Contracting attraktiver zu machen. Dabei überträgt ein Vermieter das Energiemanagement komplett an einen externen Dienstleister. „Hier werden wir mehr Transparenz schaffen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Es gehe hier „letztlich auch um die Frage der Kostenneutralität bei der Umstellung“.
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