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Mietrecht: Mietkauf hat viele Fallstricke für den Käufer

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Immobilie Mietkauf
Immobilien können vielfältig finanziert werden. Bspw. über ein Darlehen oder einen Mietkauf.

Sie denken darüber nach, ein Haus oder eine Wohnung über einen Mietkauf zu erwerben weil es Ihnen an Eigenkapital fehlt? Und so die Finanzierung des Kaufpreises direkt mit dem Verkäufer abzuwickeln? Wer über die Mietkauf-Variante zum Eigenheimbesitzer einer Immobilie werden will, muss sich vor einer Reihe von Fallstricken hüten. Der Teufel steckt beim Optionskauf (Mietkauf – der Kombination aus Mieten und Kaufen ) einer Immobilie im Detail, warnt die Notarkammer Berlin. Beim Mietkauf der Immobilie wird zwischen den Vertragsparteien, also dem Verkäufer und Mieter/Mietkäufer, ein Mietvertrag abgeschlossen, der den Kauf des gemieteten Immobilienobjekts nach einer festgelegten Zeitspanne vorsieht. Die in dieser Zeit gezahlten Mieten werden auf den Kaufpreis der Immobilie angerechnet, daher der Begriff „Mietkauf„. Der Rest der vereinbarten Kaufsumme der Immobilie ist dann nach Ablauf der Vertragsdauer des Mietkaufs zu zahlen. Der Gesamt-Kaufpreis beim Mietkauf ist in der Regel höher als bei einem direkten und unmittelbaren Kauf des Hauses, bzw. der Wohnung. Denn dies bildet den Gedanken der Zinsen in diesem Finanzierungsmodell ohne Eigenkapital zu Beginn ab. Die Kaufsumme wird also über einige Jahre per Miete und nach einer festgelegten Zeit, über die Zahlung der vereinbarten Restsumme des Kaufpreises abgewickelt.

Mietkauf – Die Kombination aus Mieten und Kaufen bei Immobilien

Die Notarkammer weist daraufhin, dass Mietkäufer einer finanziellen Doppelbelastung ausgesetzt sind, da sie zum einen Miete zahlen müssen, die bei Mietkauf in der Regel deutlich höher ausfällt, als bei einem klassischen Mietverhältnis. Zum anderen müsse nebenbei Geld angespart werden, um die Restsumme der Immobilie später finanzieren zu können. Lege der Miet-Kauf-Vertrag zudem fest, dass der Immobilienkäufer Instandhaltungskosten übernehmen muss, würden die Folgekosten während der Laufzeit des Mietkaufs kaum kalkulierbar. Auch das Insolvenzrisiko seines Vertragspartners trage der Mietkäufer, erläutert die Notarkammer.

In einem Mietkaufvertrag muss den Experten zufolge unter anderem festgelegt sein, dass die Kaufentscheidung optional ist und Ausstiegsmöglichkeiten ausdrücklich zugesichert sind. Somit sollte sich der Käufer auch nicht auf eine hohe Sonderzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses einlassen, denn diese verfalle in der Regel, wenn die Immobilie später doch nicht gekauft wird. Kaufpreis und Miethöhe sollten das ortsübliche Niveau nicht überschreiten, die Miete sollte entsprechend voll auf den Kaufpreis angerechnet werden.

kl/dapd.djn/mwo/mwa