Kleve (dapd). Wenn ein Mieter einen Angehörigen des Vermieters angreift, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Das entschied das Landgericht Kleve. In dem Fall war ein Mieter gegen den Vater des Vermieters handgreiflich geworden, der im Garten eine Pumpe aufbauen wollte. Der Mieter beschimpfte und beleidigte den Mann, schlug ihm sogar ins Gesicht, wobei Hörgerät und Brille beschädigt wurden. Außerdem wurde die Hand des Opfers in einer Tür eingeklemmt.
Der gewalttätige Mieter habe die Vermieter-Rechte schuldhaft verletzt, urteilte das Gericht. Aufgrund dieses Verhaltens sei es für den Vermieter nicht mehr zumutbar, das Mietverhältnis aufrechtzuerhalten.
(Aktenzeichen: Landgericht Kleve 6 S 37/11)
dapd.djn/T2012110100963/kaf/K2120/mwo