Karlsruhe (dapd). Veränderungen, die der Mieter mit Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung vorgenommen hat, sind bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). In dem Fall sollte eine Mieterin dulden, dass ihre Wohnung an eine Zentralheizung angeschlossen wird, obwohl sie mit Erlaubnis des ehemaligen Vermieters auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung einbauen ließ.
Die Mieterin argumentierte, dass die Modernisierung für sie mit Rücksicht auf die zu erwartende Mieterhöhung eine unzumutbare Härte darstelle. Das sah der BGH auch so. Die Modernisierung sei nicht notwendig, da die Heizung bereits dem allgemein üblichen Standard entspreche.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 25/12)
dapd.djn/T2012101701162/kaf/K2120/mwo