Start Aktuelles Mietrecht: Vermieter darf Einbau einer modernen Heizung verbieten

Mietrecht: Vermieter darf Einbau einer modernen Heizung verbieten

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Karlsruhe (dapd). Ein Vermieter muss einem Mieter nicht erlauben, auf eigene Kosten eine moderne Heizungsanlage in seine Wohnung einzubauen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Aktenzeichen: VIII ZR 10/11).

In dem Fall wollten Mieter einer Altbauwohnung eine Gasetagenheizung einbauen. Die Wohnung wird teilweise mit Kachelöfen, teilweise mit Elektroheizung beheizt. Zwei Räume sind gar nicht beheizbar.

Den Wunsch der Mieter, eine Gasetagenheizung einzubauen, lehnte der Vermieter ab. Zu Recht, wie der BGH befand. Er ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich nicht zu baulichen Veränderungen zwecks Modernisierung der Wohnung verpflichtet. Auch hat der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung vorzunehmen, um die Wohnung zu modernisieren oder den Wohnkomfort zu erhöhen.

Die Entscheidung des Vermieters, die Wohnung während des Mietverhältnisses im bisherigen vertragsgemäßen Zustand zu belassen und erst nach Ende des Mietverhältnisses vor einer Neuvermietung in die Wohnung zu investieren, hält sich im Rahmen seiner Befugnis, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren, entschieden die Richter.

Es ist auch nicht rechtsmissbräuchlich, dass der Vermieter den Mieter nicht gestattet, die Heizung auf eigene Kosten einzubauen. Mit einer solchen Erlaubnis wäre eine erhebliche Einschränkung seiner Entscheidungsfreiheit als Eigentümer verbunden, den Zeitpunkt einer Investition selbst zu bestimmen.

dapd.djn/kaf/mwo